Miriam203
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Brauche mal wieder eure Hilfe :)

Fr, 17. Sep 2010, 9:58

Wer ist so lieb und kann mir das übersetzen?


Hallo! Wann bekomme ich endlich deine Vollmacht und hast du jetzt endlich was gemacht? Meine Vollmacht hast du ja. Ich mache das alles nicht mehr lange mit! Ich will diese Scheidung so schnell wie möglich. 4 Jahre warte ich jetzt schon und mir reicht es langsam! Ich will endlich den Vater meiner Kinder heiraten! Gruß


Vielen Dank schon mal an den Übersetzer! :)

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saloni
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Fr, 17. Sep 2010, 10:21

:shock: willst du das nicht anders regeln??
stolz bin, auf meine Schwiegereltern :)

Miriam203
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Fr, 17. Sep 2010, 11:16

Wie meinst du das genau?
Die Scheidung läuft seit vier Jahren und geht einfach nicht weiter, weil mein Noch-Mann im Kosovo nichts unternimmt. Er wollte von mir eine Vollmacht, dass er die Scheidung im Kosovo machen kann und die hat er vor über 3 Monaten von mir bekommen. Ich brauche von ihm auch eine Vollmacht und auf die warte ich immer noch. Es passiert einfach nichts und das regt mich langsam auf.

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saloni
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Fr, 17. Sep 2010, 11:27

Wenn sich ein Mandant dafür entschieden hat sich scheiden zu lassen, dann soll dies meist auch so schnell wie möglich geschehen. Hier ein kleiner Überblick:

Maßgeblich ist zunächst, wann sich die Ehegatten getrennt haben. Trennung bedeutet dabei, dass nicht mehr zusammen gewirtschaftet wird und auch sonst kein gemeinsames Leben mehr stattfindet. Eine Kurzformel ist die “Trennung von Tisch und Bett”. Ein solches Getrenntleben kann auch in einer Wohnung erfolgen. Eine Überprüfung in dem Sinne, wann genau die Trennung erfolgte findet nicht statt. Wenn beide Eheleute einvernehmlich einen Trennungszeitpunkt angeben wird dieser üblicherweise nicht hinterfragt.

Hat man den Trennungszeitpunkt ermittelt gelten die folgenden Zeiten

1.Noch kein Jahr getrennt.
Solange die Eheleute noch nicht ein Jahr getrennt leben kann die Ehe nur geschieden werden, wenn die Fortsetzung der Ehe für den Ehegatten, der die Scheidung will, eine unzumutbare Härte bedeuten würde. Das kann bei Gewalt oder anderen Vorkommnissen der Fall sein. Es muss aber deutlich mehr als ein Streit zwischen den Eheleuten vorliegen. Derjenige der sich auf den Härtefall beruft muss diesen auch beweisen
2.Mehr als ein Jahr aber weniger als 3 Jahre getrenntLeben die Eheleute mehr als ein Jahr getrennt und beide sind mit einer Scheidung einverstanden wird vermutet, dass die Ehe endgültig zerrüttet ist und kann daher geschieden werden.
Will nur einer von beiden die Scheidung und der andere will dies nicht, so muß die Zerrüttung durch den Ehegatten, der die Scheidung will, bewiesen werden. Das ist beispielsweise durch den Verweis auf eine neue Partnerschaft oder anderweitige Gründe möglich. Hier kann also noch “schmutzige Wäsche” gewaschen werden.3.Nach drei Jahren Trennung
Leben die Eheleute mehr als drei Jahre getrennt so gilt die Ehe als zerrüttet und ein Beweis ist nicht mehr erforderlich.Zu bedenken ist, dass auch eine einvernehmliche Scheidung nach Ablauf des Trennungsjahres meist zumindest 3-4 Monate in Anspruch nimmt. Eine Beschleunigung kann durch eine Regelung bestimmter Fragen in einem Ehevertrag erreicht werden.

Zudem bestehen für den Partner, der die Scheidung nicht will, bestimmte Möglichkeiten, das Verfahren in die Länge zu ziehen bzw. indem Folgesachen wie nachehelicher Unterhalt in das Scheidungsverfahren einbezogen werden. Unter bestimmten Voraussetzungen kann die Ehe auch trotz Vorliegen der Voraussetzungen nicht geschieden werden, diese sind aber selten (ein Fall ist zB dass der eine Ehepartner die Trennung nicht verkraftet und beispielsweise die ernsthafte Gefahr besteht, dass er sich im Fall einer Scheidung umbringt).

Üblicherweise kann eine Scheidung aber recht schnell über die Bühne gehen, wenn beide Ehegatten die Scheidung wollen
http://www.rechtsanwalt-news.de/familie ... en-lassen/


Wer überlegt oder sich entscheidet, sich von dem Partner / der Partnerin zu trennen, muss neben allen persönlichen Überlegungen eine ganze Reihe von formalen Fragen klären.

Zu den wichtigsten Fragen stellen wir Ihnen hier einen Auszug aus unserem Ratgeber "Trennung und Scheidung" (den Sie auch bei uns bestellen können)zur Verfügung:

Trennung:

Was bedeutet getrennt leben?
Wer zahlt wem Unterhalt?
Wer erhält die (Ehe-)Wohnung?
Bei wem bleiben die Kinder?
Der/die ausländische Partner/in droht, die Kinder ins Ausland zu bringen
Der/die ausländische Partner/in droht, eine Ausweisung zu veranlassen
Gewaltschutz
Versöhnung

Scheidung:

Die richtige Anwältin / den richtigen Anwalt finden
Welches Recht gilt für binationale Ehepaare?
Nichtigkeit und Auflösung der Ehe
Verschiedene Formen der Scheidung
Elterliche Sorge

Scheidungsverfahren:

Internationale Zuständigkeit
Versorgungsausgleich
Unterhalt
Zugewinnausgleich
http://www.verband-binationaler.de/index.php?id=21


alleine wirst du das nicht mehr hinbekommen. So wie ich da raus gelesen habe, hast du aber gute Chancen, die sCheidung ohne ihn vom Gericht rechtskräftig machen zu lassen, da es schon nur noch um Zeitverzögerung geht, warum auch immer, mit faulheit hats wohl weniger was :wink:

lg
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Miriam203
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Fr, 17. Sep 2010, 11:39

Ok erstmal danke für die ganzen Informationen, aber ich habe seit vier Jahren einen Anwalt, der die Sache aber auch nicht beschleunigen kann, da die Behörden im Kosovo anders arbeiten als in Deutschland. Mein Noch-Mann nimmt sich keinen Anwalt, da er ihn nicht bezahlen kann. Das zuständige Familiengericht in D hat schon mehrfach einen Anhörungstermin beim zuständigen Gericht im Kosovo angefordert, der ist aber nie zustande gekommen und solange mein Noch-Mann im Kosovo nicht angehört wird, wird die Scheidung auch nicht fertig. Meine Sachbearbeiterin am Familiengericht hat selbst vorgeschlagen, dass er eine Erklärung schicken soll, in der steht, dass er mit der Scheidung einverstanden ist, da das mit den Behörden im Kosovo ja nicht klappt. Sie meinte, dass dieses Schreiben evtl. ausreichen könnte, da die Sache ja nun schon Jahre läuft.

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saloni
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Fr, 17. Sep 2010, 12:19

:shock: seltsam wirklich.

Diese Scheidung sollte schon vom Tisch sein. Du selber hast ja Beweise genug. Hat das dein Anwalt mal berücksichtigt?

Du solltest dich mal an diese Leute hir unverbindlich wenden, mal eine Erstauskunft einholen. Es scheint nämlich diese Gerichte und den Anwalt zu überfordern oder schlichtweg nicht zu intressieren.

http://www.ehescheidung24.de/Scheidung%20und%20Ausland

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Er braucht auch keinen Anwalt. Die Ehe kann in Deutschland gescheiden werden und muss dan nur noch vom Gericht im Kosovo anerkannt werden ob das urteil, gültig ist.

----
Scheidung
Anerkennung eines deutschen Scheidungsurteils in Kosovo

Die Anerkennung ausländischer Gerichtsentscheidungen wird in Kosovo durch altes jugoslawisches Recht geregelt. Demnach sind ausländische Entscheidungen in Kosovo grundsätzlich nur wirksam, wenn sie ein kosovarisches Gericht anerkannt hat.

Die Anerkennung eines ausländischen Scheidungsurteils in Kosovo erfolgt durch das Kreisgericht am (ggf. letzten) Wohnsitz der Betroffenen. Die Botschaft kann leider kein Anerkennungsverfahren für Betroffene einleiten. Informationen zum Verfahrensverlauf müssen bei den kosovarischen Behörden vor Ort erfragt werden.



Überprüfung eines Scheidungsurteils aus Kosovo

Für die Überprüfung der Echtheit eines Scheidungsurteils müssen sich Betroffene direkt an das entsprechende Gemeindegericht wenden. Eine Einleitung des Überprüfungsverfahrens durch die Botschaft ist leider nicht möglich.

Mehr Informationen zur Eheschließung und Scheidung finden Sie unter folgendem Link:

http://www.konsularinfo.diplo.de/Vertre ... ienrecht.h
-----

Was heisst, du kannst dich hier offiziel, scheiden lassen und das Urteil, in Kosovo einreichen, wenn das noch nicht getan wurde. Rede noch mals mit deinem Anwalt. Vier Jahre ist eine lange Zeit und das sollte heut, m.M.n nicht mehr sein müssen.
es ist für dich, wie für die Kinder und dein Zukünftiger Ehemann, eine enorme Belastung und auch störend. Oder?
Du darfst nicht all zu nett sein und dich vertrösten lassen, du selber musst dich auch informieren und ziemlichen Druck ausüben, damit es beschleunigt wird. dir wird zwar der günstigste und "netteste" Weg vorgeschlagen, aber ganz ehrlich auch der Nervenzerreissenste, den so was kann nur funktionieren wenn dein Mann einwilligt. Spricht er nur Albanisch? ????? ???? :shock: Unten gibt es viele die Deutsch können, Kollegen Verwandte oder English, so ungebildet sind sie nicht.


Wenn es nur über Dolmetsching geht wende dich an Gazmend Rushiti

http://www.dolmetscher-albanisch.de/hom ... etsch.html
Meine allgemeine Beeidigung als Dolmetscher für die albanische Sprache erfolgte 2003 vor dem Berliner Landgericht.
In meiner Dolmetscher- und Übersetzertätigkeit habe ich mich hauptsächlich auf juristische, wirtschaftliche und politische Zusammenhänge spezialisiert, übernehme jedoch auch gerne Aufträge aus den Bereichen Medizin und Naturwissenschaften.
Selbstverständlich sorge ich dafür, dass die Botschaft meiner Kunden auch in weiteren Fachgebieten im jeweiligen kulturellen Bezugsrahmen verstanden wird.

Seit 2008 bin ich als Sprachdozent Albanisch <> Deutsch an der Universität Hamburg tätig und leiste im Rahmen dieser Dozentur meinen Beitrag bei der Weiterbildung zum Gerichts- und Behördendolmetscher (Arbeitsstelle für wissenschaftliche Weiterbildung: Dolmetschen und Übersetzen an Gerichten und Behörden).



Das Dolmetscher- und Übersetzungsbüro Rushiti arbeitet eng mit anderen freiberuflichen Kollegen zusammen, die weitere Sprachen des ehemaligen Jugoslawien und darüber hinaus anbieten. Richten Sie mir gerne Ihre Anfragen zu.



Außerdem biete ich in Zusammenarbeit mit dem Rechtsanwalt Jörn Tessen die albanische Verdolmetschung von Rechtsberatung in seiner Kanzlei an. Herr Jörn Tessen ist auf Straf-, Verwaltungs-, und Aufenthaltsrecht spezialisiert und bestens mit der Gesetzeslage der Ausländer aus dem ehemaligen Jugoslawien vertraut. Unsere in Berlin einzigartige Dolmetscher-Rechtsanwalt-Bürokooperation hilft vielen Mandanten, sich problemlos auszudrücken und die Beratung problemlos und vollständig zu verstehen.



Kontaktdaten:
Rechtsanwalt Jörn Tessen
Waitzstr. 3
10629 Berlin-Charlottenburg
Tel.: (0 30) 31 01 24 23


lg
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Miriam203
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Fr, 17. Sep 2010, 14:48

Wie das ganze abläuft oder ablaufen sollte weiß ich ja, aber wie gesagt: solange mein Noch-Mann nicht im Kosovo am Ortsgericht angehört wird, kann auch die Scheidung in Deutschland nicht beendet werden. Ihn selbst interessiert es wohl alles nicht, denn er könnte sich ja auch selbst mal bei seinem zuständigen Gericht erkundigen und da von sich aus aussagen.

Aber da dem deutschen Familiengericht wohl evtl. eine "Einverständniserklärung" von ihm reichen würde, will ich, dass er mir eine schickt. Er hat ja auch eine von mir verlangt, die ich ihm sofort zugeschickt habe.

Ich bekomme Prozesskostenhilfe und wir können uns es beim besten Willen nicht leisten, den Anwalt zu wechseln, da wir dadurch die Prozesskostenhilfe verlieren.

Diese Heirat hat wirklich niemandem etwas gebracht und ich würde gerne wieder heiraten, bevor mein zweites Kind nächstes Jahr auf die Welt kommt.

Könnte bitte jemand meinen ersten Beitrag übersetzen, damit ich die SMS abschicken kann? *liebguck* :)

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saloni
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Fr, 17. Sep 2010, 14:58

Sollte, noch korrigiert werden und min. von jemanden der den Dialekt kann. :oops:

ju lutem më dërgoni menjëherë autoritetin. ose pëlqimin, se ju jeni vendimi në marrëveshje me. Faleminderit

lg
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Miriam203
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Fr, 17. Sep 2010, 19:19

Könnte mir bitte jemand noch den Rest übersetzen? Bitte es ist wirklich sehr wichtig für mich!

doruntina
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So, 19. Sep 2010, 0:10

Tung! Kur don me ma qu autorizimin tond? edhe a ke mujt me kry naj pun? autorizimin tim ti e ke. Nuk dua te vashdon ende keshtu! un e dua ket divorc sa ma shpejt. qe 4vite po pres ma e tash u ba bol ma. une ma dua te martohem me babain e thmive te mi! Tung!

Miriam203
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So, 19. Sep 2010, 9:38

Vielen vielen Dank!

doruntina
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So, 19. Sep 2010, 21:48

bidde bidde :wink:

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