taube hat geschrieben:Danke schon mal für die Antworten. Leider konnte unser Standesamt keine Auskunft geben, wir müssen uns da selbst drum kümmern, da diese nur die Familienstandsbescheinigung benötigen und mit der gerichtlichen Anerkennung der Scheidung im Kosovo nichts zu tun haben. Aber ohne Anerkennung der Scheidung im Kosov gibt es leider auch keine Familienstandsbescheinigung mit dem Vermerk "geschieden"
Wichtig wäre eben zu wissen ob im Kosovo für diese Anerkennung das Scheidungsurteil und die Heiratsurkunde ausreicht und eine Adresse ( Gericht etc.) wo man diese gerichtliche Anerkennung bekommt. Habe leider kein Gericht in Decan gefunden.
Sein Bruder würde sic darum kümmern, aber wir wissen nicht, wie das in albanisch heisst, da mein Freund das nicht richtig übersetzen kann
LG
Taube
Schau die einfach mal die Seite der Botschaft an ,hab dir den Link doch oben rein ,oder ihr solltet vll mal einen Anwalt der sich mit dem Ausländerecht auskennt konsultieren und den fragen vll weis der was wie und was ihr da noch so braucht für die Anerkennung wegen Scheidungsurteil im KS einfach fragen ,kann dein Freund kein Albanisch wenn er selber einer ist ???
Hab ich auf der Seiter der Botschaft gefunden ,schau doch einfach oder versucht da mal anzurufen oder denen einen email schreiben ,die wirst auch sicher eine Antwort bekommen ,kann zwar paar tage dauern aber frag die Botsachaft die wissen es sicher oder ich mach dir noch einen Link rein vll wissen die Leute da was ,da sitzen viele Experten für Aussländerfragen.
Ehe und Scheidung
Eheschließung in Kosovo
Für deutsche Staatsangehörige, die in Kosovo heiraten wollen, ist die Vorlage folgender Unterlagen beim jeweils örtlich zuständigen Standesamt erforderlich:
•Ehefähigkeitszeugnis (ausgestellt durch das zuständige deutsche Standesamt; das Ausstellungsdatum darf nicht mehr als 6 Monate zurückliegen)
•Identitätsdokument (i.d.R. deutscher Reisepass)
•(internationale) Geburtsurkunde
•Meldebescheinigung (ausgestellt durch das zuständige Einwohnermeldeamt)
Sofern die Unterlagen nicht auf einem internationalen Vordruck gefertigt wurden - dies gilt insbesondere für die Meldebescheinigung - ist zusätzlich die Vorlage einer beglaubigten Übersetzung in die albanische oder serbische Sprache erforderlich. Die Unterlagen sind im Original vorzulegen.
Weitere Formerfordernisse, wie z.B. die Anbringung einer Apostille, werden von den hiesigen Standesämtern in der Regel nicht aufgestellt.
Im Einzelfall kann das zuständige Standesamt in Kosovo auf die Vorlage weiterer Unterlagen bestehen. Es ist daher äußerst ratsam, sich beim Standesamt, bei dem die Eheschließung später erfolgen soll, frühzeitig zu erkundigen, welche Unterlagen dort eventuell zusätzlich vorgelegt werden müssen.
Zur Trauung beim zuständigen Standesamt müssen beide Ehepartner zwingend anwesend sein.
Die Einreise in Kosovo ist für deutsche Staatsangehörige visumsfrei möglich. Allerdings wird ein gültiger Reisepass benötigt. Der Bundespersonalausweis ist nicht ausreichend. Weitere Hinweise zu den Einreisebestimmungen für Kosovo und aktuelle Sicherheitshinweise sind zusätzlich auf der Webseite der Zentrale des Auswärtigen Amts eingestellt.
Scheidung
Anerkennung eines deutschen Scheidungsurteils in Kosovo
Die Anerkennung ausländischer Gerichtsentscheidungen wird in Kosovo durch altes jugoslawisches Recht geregelt. Demnach sind ausländische Entscheidungen in Kosovo grundsätzlich nur wirksam, wenn sie ein kosovarisches Gericht anerkannt hat.
Die Anerkennung eines ausländischen Scheidungsurteils in Kosovo erfolgt durch das Kreisgericht am (ggf. letzten) Wohnsitz der Betroffenen. Die Botschaft kann leider kein Anerkennungsverfahren für Betroffene einleiten. Informationen zum Verfahrensverlauf müssen bei den kosovarischen Behörden vor Ort erfragt werden.
Überprüfung eines Scheidungsurteils aus Kosovo
Für die Überprüfung der Echtheit eines Scheidungsurteils müssen sich Betroffene direkt an das entsprechende Gemeindegericht wenden. Eine Einleitung des Überprüfungsverfahrens durch die Botschaft ist leider nicht möglich.
Mehr Informationen zur Eheschließung und Scheidung finden Sie unter folgendem Link:
http://www.konsularinfo.diplo.de/Vertre ... recht.html
Diese Angaben erfolgen aufgrund von Informationen, die der Botschaft zum Zeitpunkt der Abfassung vorlagen. Für die Vollständigkeit, Richtigkeit und Aktualität der Informationen wird keine Gewähr übernommen.
Schau es dir einfach mal an ,und less es dir durch und E mail an Botschaft Schreiben ,vll wissen die welches Gericht im KS dafür zuständig ist ok ,hoffe es hat dir bissschen Geholfen
hier noch der Link von einem Forum wo Experten für Ausländerfragen sitzen
http://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi
Lg Kira