Estra hat geschrieben:
Ich denke, dass es Gott egal ist ob man ihn mit oder ohne Minaret würdigt. Von daher find ich das weniger wichtig, als wenn ein Mensch um Asyl bittet der verfolgt ist und nur die wage Vermutung besteht, dass wegen dem neuen Asylgesetz so ein Mensch abgwiesen wird und dann umkommt in seinem Heimatland oder ins Gefängnis muss. Also Minaret gegen Menschenleben, dann doch eher das Menschenleben, oder?
In den sogenannt neutralen Schulen werden immer mehr Dinge eingeflochten von anderen Religionen und die eigene muss man verleumdnen, das kanns ja auch nicht sein.
Im privaten Bereich kann und soll jeder das leben was er will und von daher gibt es halt Einsprachen gegen das Minaret genauso wie es die gegen das neue Fussballstadion in Zürich gibt. Es gibt immer Menschen die gegen alles sind.
Gruss Estra
Hallo Estra!
Stimmt, Gott ist es Egal wo man ihn würdigt. Aber wenn die Gemeinde ein schönes Gebäude wünscht und sich nicht mehr in irgendwelchen Hinterhöfen treffen will, so ist das ihr gutes Recht, dass sie jederzeit geltend machen können!!! Auch wenn es auch in anderen Bereichen Diskussionsbedarf gibt.
Denn diese Menschen machen damit ihr verfassungsrechtlich garantiertes Rechte geltend. Somit muss man sich natürlich dagegen auflehnen, wenn der Staat diese garantierten Rechte beschneidet!!!!!
Ich kenne mich mit dieser Asylreform in der Schweiz leider nicht aus.
Aber in der BRD gab es auch einen großen Aufschrei, als das im GG fest geschrieben, vorbehaltlose Asylrecht 1993 geändert wurde. Dabei wurde damals insbes. das "sichere Drittstaaten" Prinzip eingeführt.
Ich kann mir nicht vorstellen, dass die Schweiz als ein demokratisches Land nun wirklich Flüchtling abschieben will, die in ihren heimatländern politisch verfolgt werden. Das könnten sie auch nicht, weil es diverse internationale Abkommen gibt, die verhindern, dass wirklich vom Tod und Folter bedrohte Menschen ihren Heimatregimen ausgeliefert werden!!!!
Auch wenn es sicherlich richtig und nötig ist für eine gerechte Asylpolitik zu kämpfen, heißt dass doch nicht, dass man die Verletzungen von anderen Rechten gegenüber dem Staat nicht geltend machen darf!!!!!!
Ich lebe in der BRD und nicht in der Schweiz.
Aber das man die eigen Religion (christliche) verleumden muss, dass habe ich jetzt das erst mal gehört!!!
In der BRD gibt es freiwilligen Religionsunterricht, der Konfession bezogen ist. Also ein Religionsunterricht der nicht neutral ist, sondern der katholisch oder evangelisch Werte vermitteln soll!!!
(Der übrigens verfassugsrechtlich garantiert ist!)
Ein solchen Religionsunterricht haben die anderen Religionen nicht!
Meine Cousine lebt in Zürich und besucht dort (obwohl sie Muslimin ist) einen Unterricht, wo Bibelgeschichten und ähnlich vermittelt werden.
Deswegen kann ich deinen Ausführungen nicht so recht folgen, das man in der Schweiz als Christ sich selber verleumden muss, im Gegenteil.
Darüber hinaus finde ich, dass man das Bauvorhaben einer Moschee nicht mit einem Stadionbau vergleichen kann!!!!!
Abgesehen von der Fläche die so ein Stadion benötigt, ist das Recht auf Gebetshäuser, wie schon so oft gesagt, verfassungsrechtlich garantiert, so dass der Bau einer Moschee aus verfassungsrechtlichen Gründen bevorzugt behandelt werden muss!!!!!!!
Gruß Orphelia

Die Definition der eigenen kulturellen Identität und Zugehörigkeit durch Abgrenzung ist unsinnig, weil diese Abgrenzung unmöglich ist. Denn Kulturen bekämpfen sich nicht, sie fließen zusammen. (Ilija Trojanow/Ranjit Hoskoté)