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Scheidung unterschiedliche Wohngebiete
Verfasst: Di, 05. Feb 2008, 14:43
von diva80
Hallo
brauche mal wieder Hilfe. Ich möchte gerne die Scheidung einreichen beim Standesamt, schaut so aus als hätten wir alle Papiere. Diese wurde in KS durch gezogen, es ist nur so das ich in einer ganz anderen Stadt lebe als er. So ca 500 km entfernung und man will sich am besten nicht sehen

geht das , dass ich die Papiere bei mir im Standesamt einreiche und er bei sich?
Verfasst: Di, 05. Feb 2008, 15:27
von Denisa*
Hast du ein Anwalt/Anwältin eingeschaltet? Der /Die kann es nämlich so anordnen, das du da gefragt werden kannst
lg
Verfasst: Di, 05. Feb 2008, 17:00
von diva80
Nein hab ich nicht. Heißt das es muß über den Anwalt laufen, hab gedacht ich bruach die sachen nur im hießigen standesamt einzureichen wo ich lebe
Verfasst: Di, 05. Feb 2008, 17:02
von Darleen17
Also einer von euch brauch auf jeden Fall einen Anwalt. Der, der den Scheidungsantrag stellt muss anwaltlich vertreten werden.
Verfasst: Di, 05. Feb 2008, 17:06
von fan_noli_IV
Darleen17 hat geschrieben:Also einer von euch brauch auf jeden Fall einen Anwalt. Der, der den Scheidungsantrag stellt muss anwaltlich vertreten werden.
ahahah ich wusste das darleen hier mit schreibt ahaha die hat auf jede fage ne antwort
Verfasst: Di, 05. Feb 2008, 18:56
von Darleen17
ahahah im Gegensatz zu dir kann ich sogar was hilfreiches hinzufügen.
Wer hat dich hier eigentlich wieder laufen lassen?
Verfasst: Di, 05. Feb 2008, 20:14
von ladyflorijana
Einer von euch braucht einen Anwalt (am besten der der am wenigsten verdient, da es nach dem Gehalt berechnet wird wieviel der Anwalt bekommt). Und dann muß alles aufgesetzt werden. Wie lange getrennt? Wer bekommt was und und und und dann liegt das ne weile beim Anwalt kommen ein paar Briefe ins Haus. Wenn der Anwalt ok ist dauerts mindestens (und ihr schon länger als ein Jahr getrennt seit) sechs Monate bis alles vorbei ist. Ist das Trennungsjahr noch nicht vorbei dann sowieso über ein Jahr. Vor Gericht gehts dann fünf Minuten.
Verfasst: Di, 05. Feb 2008, 20:35
von fan_noli_IV
Darleen17 hat geschrieben:ahahah im Gegensatz zu dir kann ich sogar was hilfreiches hinzufügen.
Wer hat dich hier eigentlich wieder laufen lassen?
danke nochmals für all die ehen die du gerettet hast
Verfasst: Di, 05. Feb 2008, 20:54
von Darleen17
Das tue ich doch gerne
Obwohl... in diesem Falle war ich wohl zu spät.

Verfasst: Mi, 06. Feb 2008, 9:29
von Denisa*
diva80 hat geschrieben:Nein hab ich nicht. Heißt das es muß über den Anwalt laufen, hab gedacht ich bruach die sachen nur im hießigen standesamt einzureichen wo ich lebe
Wenn du alleine da stehst mit Kind/er aber auch ohne und verdienst wenig, beantragt dein Anw Hilfe von Vater Stadt . Das dauert allerdings ne weile bis die Behörden
es bewilligen. So musst du mit ein wenig glück, sprich ein guten Anw, wenig bis nichts zahlen!
Verfasst: Mi, 06. Feb 2008, 14:06
von kassandra30
Hallo
Ich hab jetzt nicht verstanden wo wird die scheidung stattfinden. im Kosovo oder in Deutschland?
Aber einen Anwalt brauchst du auf jeden Fall. Man mus die Papiere nicht beim Standesamt einreichen sondern beim Gericht und das kann nur ein Rechtsanwalt. Genau so in KS. In Deutschland dauerts längern als in KS (ca3Monate) nur wenn er nicht einwilligt am sonsten 2 wochen.
Verfasst: Mi, 06. Feb 2008, 14:12
von fabienne
du kannst auch selbst zunächst beratungshilfe beantragen. dann berät dich ein anwalt, was am besten zu tun ist und klärt die verfahrensfragen mit dir. alles weitere läuft über ihn, so auch der mögliche antrag auf prozesskostenhilfe, so dass du die kosten für das verfahren vorerst nicht übernehmen musst. jedoch kann es sein, dass du die kosten später tragen musst, da es sein kann, dass du wieder zu vermögen kommst. diese vermögensprüfung wird bis zum 4. jahr (glaube ich..)nach ende des verfahrens durchgeführt.
beratungshilfe kannst du übrigens im amtsgericht deines wohnbezirks in der rechtsantragstelle beantragen.
Verfasst: Mi, 06. Feb 2008, 15:15
von diva80
ok ok, vermute das hat alles hier ein wenig verwirt. scheidung ist in KS vollzogen worden ich muß die papiere nur hier einreichen aber ich lebe nicht mehr bei meinem mann sondern 500km weiter, ich will auch nicht umbedingt da runter und frag mich kann ich die papiere die alte übersetzt und begläubigt sind bei mir hier im amt einreichen....
wisst ihr darauf ne antwort???
Verfasst: Mi, 06. Feb 2008, 16:08
von kassandra30
Hi
Also jetzt ist klar.
Kuck bitte bei
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So wie ich verstanden habe wenn es über Landesjustizverwaltung annerkannt ist dann ist die Scheidund durch. du kannst dann beim Standesamt vorlegen. Wegen änderung lohnstr.karte und famielienstatus. Dein Ex mus nicht mit. Ist doch schon alles erledigt.
Ich hoffe ich konte dir helfen.
Re: Scheidung unterschiedliche Wohngebiete
Verfasst: Mi, 06. Feb 2008, 16:39
von Visarja
diva80 hat geschrieben:Hallo
brauche mal wieder Hilfe. Ich möchte gerne die Scheidung einreichen beim Standesamt, schaut so aus als hätten wir alle Papiere. Diese wurde in KS durch gezogen, es ist nur so das ich in einer ganz anderen Stadt lebe als er. So ca 500 km entfernung und man will sich am besten nicht sehen

geht das , dass ich die Papiere bei mir im Standesamt einreiche und er bei sich?
Hallo "diva80"
Wenn ich das richtig verstanden habe, dann wurde ein Scheidungsurteil in Kosova erwirkt. Wenn ja, dann ist dein Vorgehen richtig.
Du oder dein Ehepartner muss den Antrag auf das Anerkenntnisverfahren beim zuständigen Standesamt stellen. Die Zuständigkeit findet sich beim Standesamt, in dessen Räumen die Eheschließung vollzogen worden ist.
Weitere Anlagen die zum Antrag beigefügt werden müssen sind:
1. das Scheidungsurteil im Original, welcher mit dem Überbeglaubigungsstempel der UNMIK verseht werden muss. Ferner muss eine Übersetzung des Urteils von einem beim OLG ermächtigten Dolmetscher vollzogen werden.
2. die letzten drei Lohnabrechnung, (daraus ermittelt dann später das zuständige OLG die Gerichtskosten),
3. Kopie des Ausweise/Passes
Wenn beide Eheleute ihre Einwilligung beim Standesamt für das einleiten des Anerkenntnisverfahren beim OLG geben, so findet kein Gerichtstermin statt, sondern es wird ein Beschluss verfasst, mit welchem die Scheidung auch hier in Deutschland seine Wirksamkeit erhält.
lg
Verfasst: Mi, 06. Feb 2008, 18:50
von fabienne
ah, ok, dann kannst du meinen beitrag ignorieren.
