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frage?

Verfasst: Mi, 07. Mär 2007, 19:25
von elzorro2
:cry:

Verfasst: Mi, 07. Mär 2007, 19:28
von Darleen17
Da bin ich jetzt aber erstaunt.

Gab es nicht mal die Auflage, das man ohne unbefristete Aufenthaltsgenehmigung keine selbstständige Arbeit ausführen darf?

Ich weiss, das das bei meinem Exmann auf dem Visum vermerkt war. Aber ich weiss gerade nicht, ob die Bemerkung bei meinem Mann auch steht.

Das würde mich dann jetzt auch mal interessieren, ich hoffe, es gibt noch einige, die uns dahingehend Auskunft geben können.

Verfasst: Do, 08. Mär 2007, 7:10
von fabienne
bei meinem mann steht keine beschränkung im pass.

Verfasst: Do, 08. Mär 2007, 8:14
von kosovotraene1
bei meinem mann stand auf der unbefristeten arbeitserlaubnis:
nicht für selbstständige arbeit!

im pass steht da nichts.