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familienzusammenführung
Verfasst: Mi, 12. Mai 2010, 10:48
von iliana
hallo ihr lieben,
also wie ihr bestimmt oder auch net shon gelesen habt habe ich im maerz meinen schatz(albaner) in dk geheiratet..
so jetzt ne frage zu der familienzusammenfuehrung..mom bin ich leider arbeitsos(und nein es ist keine scheinehe) kann ich trotzdem ihn hierherbekommen..und was brauch ich alles? wielange dauert sowas?
ich will net mehr warten dieses ewige hin und her halt ich nicht mehr aus
hoffe jemand kann meine fragen beantworten!
lg und besten dank
Verfasst: Mi, 12. Mai 2010, 11:30
von krenari
wenn du in dtl lebst, musst du keine lohnabrechnungen etc vorweisen, auch wenn es willkürlich verlangt wird. das gehalt oder eben auch nicht, ist gsd noch nicht ausschlaggebend dafür, ob du deinen mann herholen kannst. was du benötigst wirst du am ehesten von der ABH erfahren, denke ich mal so. oder in einem
forum für ausländerrecht bekommst du auch kompetente auskunft.
ach und nachträglich glückwunsch zur eheschliessung. wünsche euch viele schöne ehejahre miteinander.
Re: familienzusammenführung
Verfasst: Mi, 12. Mai 2010, 13:26
von llokummalo
hi,ich hab das gleiche problem wie du wenn du lust hast melde dich bei meiner emailadresse und ich sag dich was du machen musst oder was du brauchst,meiner ist seit 7 monaten im kosovo.du hast recht es ist sehr schwer,hier meine
emailadresse.teduashum6@hotmail.de 
Verfasst: Mi, 12. Mai 2010, 15:45
von Moerli03
Das ist großer Bockmist was ihr zwei da schreibt. Selbstverständlich ist es wichtig, was man verdient, wie groß die Wohnung ist, ob man Schulden oder Kredite hat, etc.. Es ist alles vom Geld abhängig. Selbst mir obwohl alles OK ist, hat es ein halbes Jahr gedauert bis meiner kommen durfte! Also stellt euch schon mal drauf ein, arbeitslos, kein monatliches Einkommen, Größe der Wohnung, dass es mindestes 1 Jahr dauert oder sogar noch länger! Die wollen nämlich keine weiteren Sozialhilfeempfänger hier haben! Was ich auch verstehe! Auch wenn man unverschuldet arbeitslos geworden ist, ist das denen vollkommen egal! Ohne Moos nix los!
Also viel Spass beim Warten!
Gruss
Verfasst: Mi, 12. Mai 2010, 16:40
von iliana
vielen lieben dank fuer eure antworten...
immer warten irgendwann wird man doch bekloppt
Verfasst: Mi, 12. Mai 2010, 17:05
von leanna
Moerli03 hat geschrieben:Das ist großer Bockmist was ihr zwei da schreibt. Selbstverständlich ist es wichtig, was man verdient, wie groß die Wohnung ist, ob man Schulden oder Kredite hat, etc.. Es ist alles vom Geld abhängig. Selbst mir obwohl alles OK ist, hat es ein halbes Jahr gedauert bis meiner kommen durfte! Also stellt euch schon mal drauf ein, arbeitslos, kein monatliches Einkommen, Größe der Wohnung, dass es mindestes 1 Jahr dauert oder sogar noch länger! Die wollen nämlich keine weiteren Sozialhilfeempfänger hier haben! Was ich auch verstehe! Auch wenn man unverschuldet arbeitslos geworden ist, ist das denen vollkommen egal! Ohne Moos nix los!
Also viel Spass beim Warten!
Gruss
Es ist ja nicht nur, dass sie keine weiteren Sozialhilfeempfänger haben wollen. Es ist ja auch garnicht gesagt, dass es so kommen muss. Nur weil die Frau keinen Job hat, muss das ja nicht heißen, dass der Mann dann auch keinen findet. Die Ämter wollen keine weiteren Ausländer hier haben, das ist doch der springende Punkt. Und legen den Antragstellern alle Steine in den Weg, die sie finden können.
Ich wünsch euch jedenfalls viel Geduld und Durchhaltevermögen. Ihr werdet es brauchen.
Verfasst: Mi, 12. Mai 2010, 17:15
von iliana
ja ich merke es hier...
erst sind wir mit dem anwalt vorgegangen weil es gibt die fzf auch auf deutschen bden mit nen visum allerdings waere das nur ne duldung fuer 6 monate zum lernen fuer den deutschtest a1..dannach haette er hier bleiben koennen..die aemter muessen dies net bewilligen aber sie koennen sie wollen nur net!!!
lg
Verfasst: Mi, 12. Mai 2010, 17:58
von krenari
moerli ist es eben nicht. guckst du hier
http://www.nds-fluerat.org/wp-content/u ... achzug.pdf
absatz 1 B ist zu beachten
Verfasst: Mi, 12. Mai 2010, 18:18
von iliana
vielen dank der link war sehr hilfreich und hat mich komplett aufgeklärt!
Verfasst: Mi, 12. Mai 2010, 18:19
von iliana
ne das kenn ich ja schon will es genauer wissen..weisst du nen anderen link?
Verfasst: Mi, 12. Mai 2010, 18:33
von krenari
dann kann ich dir wirklich das forum welches ich oben gepostet habe empfehlen. man muss sich auch nicht anmelden um nachzulesen.
man muss definitiv kein einkommen, keine wohungsgrösse etc vorweisen. es sei denn du bist selber nicht deutsch, dann schon.
Verfasst: Mi, 12. Mai 2010, 18:37
von krenari
hier ist noch ein link da ist das 3. blatt zu beachten. steht allerdings auch nichts anderes drinnen wie im erstem link. wegen den erforderlichen papieren würde ich wirklich mal in der abh anrufen um nachzufragen.
mit den links wollte ich nur zeigen, das kein einkommen notwendig ist um eine fzf zu beantragen.
http://www.kompass-trier.de/Folie_Ehegattennachzug.pdf
Verfasst: Mi, 12. Mai 2010, 18:38
von iliana
vielen lieben dank das du dir soviel zeit genommen hast und mir so geholfen hast!
lg
Verfasst: Mi, 12. Mai 2010, 18:42
von krenari
nix zu danken!

Verfasst: Mi, 12. Mai 2010, 18:44
von iliana
du bist selber albaner oder kosovo albaner? hast du das alles schon hinter dir oder woher weisst du so gut bescheid?
Verfasst: Mi, 12. Mai 2010, 19:11
von krenari
ich bin weder noch. ich bin deutsche, beschäftige mich aber schon ne ganze weile damit, lese mich durch und bekomme auch viel vom freundeskreis mit. eine fzf steht uns noch bevor, noch sind wir jedoch nicht mal verheiratet.
Verfasst: Mi, 12. Mai 2010, 19:23
von Shonya
Als Deutsche musst Du weder Einkommen, noch Wohnungsgröße nachweisen. Die ABH könnte eventuell Mietvertrag und Einkommensbescheinigung anfordern, berechtigt ist sie jedoch nicht. Ich würde es nicht drauf ankommen lassen, gleich mit dem Anwalt drohen oder gar kommen und die Papiere einfach vorlegen...alles andere hinterlässt einen schlechten Eindruck und könnte Sachbearbeiter dazu verführen, euch mal ein bisschen zu tritzen.
Hört sich böse an, so sieht die Realität in vielen ABHs aber aus
Solltest Du keine deutsche Staatsbürgerin sein oder eingebürgert, kann (und wird) die ABH ausreichend Einkommen und eine entsprechend großen Wohnraum von Dir verlangen. Kannst Du das nicht vorweisen, vergiss die FZF.
Aber mal von vorne:
Hat er überhaupt schon einen Antrag bei der deutschen Botschaft gestellt? Davon konnte ich nämlich nichts lesen.
Wenn dies geschehen ist, geht erst alles seinen Gang. Die ABH schreibt Dich an, Du wirst aufgefordert Unterlagen X einzureichen und bei diesem Termin machen die dann in 99% der Fälle eine kleine Befragung. Auf die kommt es dann an...Deinem Mann werden sie bei der Botschaft nämlich auch auf den Zahl fühlen. Weichen eure Antworten zu sehr voneinander ab oder erscheinen einstudiert, kommt wahrscheinlich der Verdacht auf Scheinehe...also besprecht euch bevor ihr Termine bei Botschaft/ABH wahrnehmt.
Was ist mit A1? Hat er bereits sein Zertifikat? Das braucht ihr für die FZF!
Weiss das es schwer fällt, aber ein bisschen Geduld musst Du schon haben...wenn es sich lohnt
@Moerli03
Wenn man keine Ahnung hat, sollte man sich doch gar nicht äussern. Ging Dir glaub ich auch gar nicht darum, etwas beizutragen, jedenfalls nichts konstruktives

Verfasst: Mi, 12. Mai 2010, 19:25
von krenari
echt, auch bei eingebürgerten ist das so schwer?
Verfasst: Mi, 12. Mai 2010, 20:30
von iliana
omg dann seht uns noch einiges bevor..nein bis jetzt da er auch erst heute wieder zurrueck geflogen ist hat er noch nets beantragt da er erst deutsch lernen muss..wir verstaendigen uns zur zeit auf englisch nd das weiss die ABH auch..
ich werde ihn in 2 monaten wieder herholen damit er hier besser deutsch lernt...wo lernt es sich einfacher als in deutschland selbst...
ich war dort mal in den schulen bzw in einer schule die frau konnte selbst kein richtiges deutsch..sehr schlecht die schule da..
ich weiss alles ueber ihn ich kann belegen das ich mehrfach da war..deswegen mach ich mir keine zu grossen sorgen das der verdacht einer scheinehe nahe liegt..!
vielen dank ihr seit mir wirklich eine grosse hilfe
Verfasst: Mi, 12. Mai 2010, 21:37
von Shonya
krenari hat geschrieben:echt, auch bei eingebürgerten ist das so schwer?
Ja soweit mir bekannt. Darum haben sie bei mir damals auch doppelt und dreifach überprüft, ob ich hier geboren oder zugezogen bin. Da ich aber hier geboren bin, galten zum Glück die "normalen" Bedingungen.