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Verfasst: Sa, 09. Okt 2010, 7:03
von Schatzilein
Mein Anwalt ist auf Asyl und Ausländerrecht spezialisiert...also bis jetzt hat er seinen Job getan....
Ein Interview gab es schon als mein Mann noch in Deutschland war,nämlich auf dem Standesamt...
Verfasst: Sa, 09. Okt 2010, 11:07
von Shonya
Das Standesamt hat aber nix zu melden, zumindest jetzt nicht mehr. Bei eurem Altersunterschied könnt ihr euch auf eine Zeitgleiche Befragung bei ABH und Botschaft einstellen, leicht werden sie es euch schätze ich mal nicht machen.
Wenn Dein Anwalt sein Ding gut machen würde, hätte er nicht so einen Blödsinn mit der Bürgschaft erzählt...das einzige, was sich seit einigen Jahren geändert hat bei FZF zu Deutschen ist A1 und da wird er sein Zertifikat schon haben, oder?
Verfasst: Sa, 09. Okt 2010, 11:09
von melanie
hab da noch eine iddee.wieso heiratest du ihn nicht im kosovo?
so hab ich das gemacht.uns wollten sie hier in deutschöand auch nicht heiraten lassen.dann haben wir im kosovo geheiratet.dann musste ich ihn drüben lassen und nach 2 monaten durfte er mit mir hier in deutschland leben:-)
inzwischen sind wir über 5 jahre verheiratet
Verfasst: Sa, 09. Okt 2010, 11:13
von Shonya
Sie hat doch schon unten geheiratet und die FZF läuft...
Verfasst: Sa, 09. Okt 2010, 11:19
von melanie
habs eben erst gelesen:-)
ahahahahahaha
dankeeeeee
jetzt wünsche ich ihnen nur noch viel glück und geduld.aber die gleichen fragen fragen werden auch auf sie zukommen wenn die fzf läuft.
Verfasst: Sa, 09. Okt 2010, 14:09
von Kira
Also ich habe von einer Bürgschaft noch nie was gehört ,kann es mir auch nicht vorstellen auch von Frauen die in der Letzen Zeit ein FZF hatten waren Befragungen an der Tagesordnung oder einen Deutschtest ,aber nix von einer Bürgschaft is mir echt neu und ich habe meine ABH gefragt sie sagte auch sowas hat sie bis jetzt nie gehört oder mitbekommen .Ich würde an deiner Stelle auch ne 2. Meinung einholen .
Also mein Mann musste keinen Deutschtest machen ,da er ja schon Deutsch kann und konnte.
Zur der Befragung das Standesamt hat nix zu melden ,das kommt endweder von der Botschaft oder der ABH aber nicht vom Standesamt .Da dies wahrscheinlich erst nach einteffen der Akte (FZF ) in deutschland in der Akte steht in hinweis der Botschaft oder weil die ABH vieleicht eine will und das erfährst du erst wenn die Akte in Deutsch´land bei deiner ABH eingetroffen ist ,die kommen dannn alleine auf dich zu da sie eine Zeitgleichen Termin machen müssen .Aber warte erst mal ab bis die Papiere deines Mannes in Deutschland eingetroffen sind .
Verfasst: Sa, 09. Okt 2010, 14:20
von Darleen17
Wie über 5 Jahre verheiratet, Melanie? Ihr habt doch erst Ende Januar 2006 geheiratet. Sind doch noch nichtmal 5 Jahre.
Verfasst: So, 10. Okt 2010, 7:30
von Schatzilein
Ein Interview hatten wir ja schon vor der Heirat hier in Deutschland...davor hätten wir auch keinen Bammel mehr..lach...nur ist es wieder ein Zeitspiel dabei wollen wir doch endlich zusammen sein...habe schon oft gelesen dass die Befragung gar nicht mehr zeitgleich stattfindet da sie die Termine nicht gleichzeitig hinkriegen,zum Beispiel im Kosovo und hier...aber wie gesagt,dass ist gar nicht das Problem...jetzt müssen die Papiere kommen,sind jetzt 6 Wochen her seit Antragstellung im Kosovo...
Verfasst: So, 10. Okt 2010, 10:34
von Shonya
Waren die Unterlagen wirklich komplett? 6 Wochen erscheinen mir lang, normal meldet die ABH sich nach 2-4 Wochen.
Ich kann Deine Ungeduld verstehen, aber gerade in eurem Fall würde ich mich auf eine längere Wartezeit einstellen. Habt ihr beim Standesamt angegeben, wie lange ihr euch kennt?
Eine zeitgleiche Befragung kann sein, muss aber nicht...ich denke bei euch wird es aber in jedem Fall ein Interwiev geben und nochmal: das beim Standesamt war kein Interwiev, dass für die FZF von Bedeutung wäre...alles liegt in der Hand von ABH und Botschaft.
Verfasst: So, 10. Okt 2010, 14:12
von Kira
Also unsere Papieren haben damals 10 Wochen gebraucht bis die endlich in Deutschland eingetroffen sind die gehen mit einem Kurier laut der ABH erst nach Berlin dann nach Köln und werden da dann an die Verschiedenen Städte und Bundesländer verteilt nach Aussage der Botschaft ,so wurde es mir gesagt .
wegen der Befragung Schatzilein,die Befragungen müssen Zeitgleich statt finden ,da ja sonst der einer dem anderen sagen könnte was gefragt wurde .Die Botschaft teilt den Termin der ABH mit die gibt es an die Frau weiter und wenn die da nicht kann ,wird der Termin Verschoben ,das die Befragung Zeitgleich statt finden kann ,ich kann mich auch täuschen aber ich weis von vielen das das Zeitgleich sein muss .Und wo hattest du deine Befragung den ??? weil das Normal auf der ABH satt findet und das kann von 1 stunden bis 3 Stunden dauern und dein Mann müsste auf der Botschaft den gleichen Termin zur gleichen Zeit sein .Also das Standesamt darf keine Befragungen durchführen .
Verfasst: Mo, 11. Okt 2010, 7:43
von Schatzilein
Da sieht man mal wieder dass die machen was sie wollen..bei uns hat das Standesamt eine Befragung durchgeführt...wir wollten ja eigentlich in Deutschland heiraten und in diesem Sinne hat das Standesamt erst meinen Mann und dann mich befragt...von wegen die dürfen nicht!!!Haben Sie aber!!!Die hatten Zweifel und an eine Scheinehe geglaubt also haben Sie uns befragt...danach war aber alles in Butter...
Und zu der Frage ob die Papiere in Ordnung waren auf der deutschen Botschaft...davon gehe ich aus sonst hätten die nicht den Antrag auf Visum bzw. Familienzusammenführung angenommen weil du darfst nur Antrag astellen wenn du alle Papiere komplett hast...laut Merkblatt und laut Aussage des Beamten da unten...ab heute rufe ich die Ausländerbehörde in meinem Wohnort an...halte es auch nicht mehr aus das lange Warten!!!!
Verfasst: Mo, 11. Okt 2010, 13:49
von Kira
Schatzilein hat geschrieben:Da sieht man mal wieder dass die machen was sie wollen..bei uns hat das Standesamt eine Befragung durchgeführt...wir wollten ja eigentlich in Deutschland heiraten und in diesem Sinne hat das Standesamt erst meinen Mann und dann mich befragt...von wegen die dürfen nicht!!!Haben Sie aber!!!Die hatten Zweifel und an eine Scheinehe geglaubt also haben Sie uns befragt...danach war aber alles in Butter...
Und zu der Frage ob die Papiere in Ordnung waren auf der deutschen Botschaft...davon gehe ich aus sonst hätten die nicht den Antrag auf Visum bzw. Familienzusammenführung angenommen weil du darfst nur Antrag astellen wenn du alle Papiere komplett hast...laut Merkblatt und laut Aussage des Beamten da unten...ab heute rufe ich die Ausländerbehörde in meinem Wohnort an...halte es auch nicht mehr aus das lange Warten!!!!
Schatzilein die die ihr hattet war aber nicht die Befragung für das FZF ,sondern eher dafür das ihr Überhaubt Heiraten dürft ,hätten die auf dem Standesamt etwas Gefunden dann hätt es passieren können das die euch keine Erlaubniss sprich dann hättest du kein Ehefähgkeitszeugniss bekommen ,es kann sein das ihr auf den FZF Antrag von ABH oder Botschaft noch eine Befragung Zeitgleich bekommt das meinte ich ,und wie Shonay schreibt ,kann das Standesamt keine Befrgungen durchführen ,weil die mit dem FZF nix zu tun haben ,aber erst mal abwarten und dich auf der ABH schlau machen ,es muss nicht ,aber es kann sein ok .Und die ABH arbeitet mit der Botschaft zusammen nicht mit dem Standesamt .Ich drück euch die Daumen das du bald mal was neues erfährst und hoffe das nicht doch nocht was kommt wegen Zeitgleicher Befragung .Was sein kann ,wegen euren Altersunterschied das es der Grund ist ,muss aber nicht also nicht verrückt machen lassen und Postivie denken ,und uns bitte auf dem Laufenden halten ok

Verfasst: Mo, 11. Okt 2010, 18:49
von Schatzilein
Juhuuuuu...heute sind die Papiere aufm Ausländeramt angekommen...jetzt senden die mir noch nen Brief mit was ich zu denen kommen muß...hoffentlich dauert das nicht ewig!!!!
Verfasst: Di, 12. Okt 2010, 7:32
von Schatzilein
Ja Kira...da hast du recht...und trotzdem hat uns die Zeit nicht gereicht um in Deutschland zu heiraten...viel Geld verloren für Dolmetscher,Anwalt und und und...naja,hauptsache das haben wir auch hinter uns...Jetzt bin ich verheiratet und kann hier in D. meinen Namen noch gar nicht ändern,brauche ja die Originaldokumente erst von der Heirat...naja bald gelle?!
Verfasst: Di, 12. Okt 2010, 11:22
von krenari
hey schatzilein, freu mich das ihr wieder ein stück weiter seid. das lästige warten auf irgendwas ist echt belastend. hoffe das es nun schnell voran gehen wird. hattest du bescheid bekommen von der abh, oder hattest du angerufen?
den namen kann man erst ändern, wenn er hier ist, oder? müssen da nicht beide für unterschreiben?
Verfasst: Di, 12. Okt 2010, 11:40
von Darleen17
Den Namen konnte ich gleich bei meiner Rückkehr ändern, mit der übersetzten Heiratsurkunde. Wobei ich auch das Original in Händen hielt und die Botschaft für die FZF nur eine Kopie verlangte bzw. sich das Original angeschaut hat und auf Echtheit überprüft hat.
Nur das Ändern der Steuerklasse geht erst, wenn er da ist.
Verfasst: Di, 12. Okt 2010, 16:47
von Schatzilein
Meinen Personalausweiß kann ich alleine ändern,halt mit Original Heiratsurkunde..aber ich denke,dass regelt sich bis Ende der Woche....freu freu....
Verfasst: Di, 12. Okt 2010, 17:26
von Zamira
Eine kleine Anmerkung....
Natürlich darf ein Standesbeamte eine Befragung durchführen, um zu überprüfen, ob die Ehe einem anderen Zweck als der Gemeinschaft dient...
der Standesbeamte kann bei Verdacht auf Scheinehe sogar das Ehefähigkeitszeugnis verweigern.
Verfasst: Di, 12. Okt 2010, 18:05
von krenari
ah gut zu wissen.
die erste standesbeamtin hatte mich auch ausgefragt und das wo ich nur infos haben wollte, was gebraucht wird.
beim abgeben der papiere ( bei einer anderen ) war alles total easy. sie meinte auch, das das EFZ ne woche mindestens dauert. hatte es do abgegeben und montag den anruf bekommen, das ich es holen kann. es kommt wohl immer wieder drauf an.
Verfasst: Mi, 13. Okt 2010, 0:31
von Kira
Zamira hat geschrieben:Eine kleine Anmerkung....
Natürlich darf ein Standesbeamte eine Befragung durchführen, um zu überprüfen, ob die Ehe einem anderen Zweck als der Gemeinschaft dient...
der Standesbeamte kann bei Verdacht auf Scheinehe sogar das Ehefähigkeitszeugnis verweigern.
Ja aber nicht für das FZF das kann nur die ABH machen .