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Magnet
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Do, 04. Okt 2007, 20:31

Laut einem Artikel der «Sonntags- Zeitung» kann die Jugendstaatsanwaltschaft Zürich den Vorwurf der Gruppenvergewaltigung einer 13-Jährigen durch 13 Jugendliche nicht belegen. Die meisten Verfahren sollen laut der Zeitung in dieser Woche eingestellt werden.

fsi. Die Jugendanwaltschaft Stadt Zürich soll laut einem Artikel der «Sonntags-Zeitung» die Vorwürfe der Gruppenvergewaltigung eines 13-jährigen Mädchens in Zürich Seebach vom vergangenen November nicht erhärten können. Die meisten Verfahren gegen 13 zwischen 15 und 18 Jahre alte Jugendliche würden in der laufenden Woche eingestellt; höchstens drei Verfahren würden für zusätzliche Ermittlungen weitergezogen. Voraussichtlich werde es zu keiner einzigen Anklage wegen Vergewaltigung kommen, schreibt die Zeitung weiter, offenbar habe kein einziger der Tatverdächtigen ein Geständnis abgelegt.
Kritik an der Polizei

Am 16. November 2006 hatten die Behörden an einer Medienkonferenz über die mehrfache Vergewaltigung eines 13-jährigen Mädchens berichtet (NZZ 17. 11. 06). Von 13 mutmasslichen Tätern war die Rede gewesen und davon, dass sich die sexuellen Übergriffe über einen Zeitraum von mehreren Wochen erstreckt hätten. Der Chef des Kommissariats Ermittlungen hatte von «massiven Übergriffen» gesprochen. Die meisten Tatverdächtigen seien derzeitige oder ehemalige Schüler des Schulhauses Buhnrain gewesen. Sie hätten einige der Übergriffe mit Handys gefilmt. Drei Mobiltelefone mit Videos seien sichergestellt worden. Vier der Verdächtigen seien den Behörden bereits wegen anderer Delikte bekannt gewesen, unter anderem wegen Raubs.

Die «Sonntags-Zeitung» schreibt, dass der Fall zu einem «Rohrkrepierer für die Stadtpolizei Zürich» werden könnte. Die Polizei solle die Jugendanwaltschaft inoffiziell dazu aufgefordert haben, die Ermittlungen auszuweiten, «um sie zum gewünschten positiven Abschluss zu bringen».

Weiter heisst es in dem Artikel, dass drei Anwälte Aufsichtsbeschwerde gegen den Ermittlungschef eingereicht hätten, weil dieser an der Medienkonferenz vom 16. November die Tatverdächtigen zu Tätern gemacht und statt von Verdacht auf Vergewaltigung von Vergewaltigung gesprochen habe. Ausserdem hätten sie auch eine Anzeige wegen Amtsgeheimnisverletzung erhoben. Die Beschwerde habe der Chef des Kommissariats Ermittlungen inzwischen beantwortet, die Anzeige sei noch hängig. Marco Cortesi, Sprecher der Stadtpolizei, erklärte am Sonntag auf Anfrage, man könne nichts zu dem Fall sagen, ehe man die Untersuchungsergebnisse kenne.

Fragen um angebliche Geständnisse


In dem Bericht der «Sonntags-Zeitung» heisst es weiter, dass der damalige Leitende Jugendanwalt der Stadt Zürich, Christoph Hug, nach den Verhaftungen erklärt habe, dass alle Jugendlichen geständig seien, allerdings seien ihre Aussagen widersprüchlich. Hug ging Ende Mai dieses Jahres in Pension und wollte sich am Sonntag gegenüber der NZZ nicht zu dem Fall äussern. Sein Nachfolger Hansueli Gürber teilte auf telefonische Anfrage hin mit, dass die Jugendanwaltschaft erst informieren werde, wenn die Untersuchungen abgeschlossen seien. Dies werde im Laufe der beiden nächsten Wochen der Fall sein. Gürber ist mit dem «Fall Seebach» gut vertraut. Er koordinierte die Untersuchungen.

Zu von der «Sonntags-Zeitung» angesprochenen Entschädigungsforderungen, die auf die Behörden zukämen, sagte Gürber, dass dies ein normaler Vorgang sei. Jeder Tatverdächtige, der zu Unrecht im Gefängnis gewesen sei, habe gemäss Strafprozessordnung Anrecht auf eine finanzielle Abgeltung. Bei Jugendlichen liege diese bei rund 100 Franken pro Hafttag, sofern sich ihre Unschuld erweisen sollte.


http://www.nzz.ch/nachrichten/wissensch ... 63134.html
Das Problem der albanischen Emigration ist nicht, dass viele Albaner ihre Heimat verlassen haben, dass Problem der albanischen Emigration ist, dass viele von ihnen ihre Heimat vergessen haben.

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Do, 04. Okt 2007, 20:46

Fall Seebach: Keine Anklage gegen die Verdächtigen?

Unerwartete Wende im Fall Seebach: Voraussichtlich kann die Massenvergewaltigung keinem der Verdächtigen nachgewiesen werden.

Vor einem Jahr soll die 13-jährige Michelle in M.s* Kinderzimmer von ihrem Freund und 13 Kollegen mehrmals vergewaltigt worden sein. Doch nun, kurz vor der Urteilsverkündigung, nimmt der Fall eine groteske Wende: Laut der «SonntagsZeitung» kann die Tat voraussichtlich keinem der Jugendlichen nachgewiesen werden.

Offenbar habe keiner der Angeschuldigten ein Geständnis abgelegt. Vielmehr befürchten die Behörden Entschädigungsforderungen von den Jugendlichen. M.s Mutter J.* kritisiert jedenfalls jetzt schon die Polizei: «Die haben meinen Sohn einfach vorverurteilt, das ist nicht die feine Art», sagt sie gegenüber 20 Minuten.

Nach Ansicht von Strafrechtsprofessor Daniel Jositsch wirft die damalige Kommunikation tatsächlich Fragen auf: «Wenn man von Tätern und Vergewaltigung spricht, sollte man schon starke Indizien haben», kritisiert er. Andernfalls dürften die Behörden den Fall nicht derart gross fahren. Die Stadtpolizei will zu den Vorwürfen vorerst keine Stellung nehmen.

Romina Lenzlinger
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Do, 04. Okt 2007, 20:55

Ich möchte gerne noch einen Beitrag von Bizza in Erinnerung rufen, den ich damals sehr gut fand, ich hoffe, ich hab die Erlaubnis dazu...

Von User Bizza geschrieben:

Hallo zusammen!

Ich äussere mich mal zu dieser nicht ganz einfachen Thematik.

Vorerst ein paar Worte: Wie wir Albaner, zurzeit in den Medien und in den Wahlkampfdiskussionen ausgeschlachtet werden, ist simpel ausgedrückt unverschämt und menschenunwürdig und ich würde am liebsten meinen Unmut und meine innerliche Wut über Unwahrheiten und Klischees in die ganze Welt hinausschreien... nun sollte man aber seinen Emotionen nicht freien Lauf lassen, vorallem nicht als Albaner, weil man ja wieder in den Blickschlagzeilen und in den SVP-Hardlinersitzungen landet, womöglich mit dem Titel "albanischer Affe gesichtet"...

Wenn wir von den vergangenen Geschehenissen reden, sollten wir eines immer in den Augen behalten, Vergewaltigungen gab es schon immer ( was nicht heissen solte dass ich diese taten billige) und mit einer Kollektivschuld gegenüber den Albanern, ist dieses Problem auf keinster Weise aus der Welt geschafft. Also bitte bleibt sachlich und verallgemeinert nicht.

Diese Vergewaltigungen, die nach gewissen Medienkreisen und SVP Meinungen, auf die Kappe der Albaner gehen, ist ein gesellschaftliches Problem und keineswegs ein Problem einer Ethnie das man mit einer endgültigen Ausschaffung (diese Vorgehensweise erinnert mich sehr stark an Nazi Deutschland) der Täterfamilie versucht das Problem zu lösen.

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Erinnert euch, dass dieser Fall politisch missbraucht wurde und wir Albaner waren die Buhmänner der Nation, sogar die hälfte der Albaner haben sich damals geschämt Albaner zu sein. Das kann man in diesem Thread sehr gut nachlesen, wer zu seinen Landsleuten steht und wer nicht. Herzlichen Gratulation, liebe SVP, ihr habt es wieder mal geschafft mit eurer Propaganda die Leute für dumm zu verkaufen und die Abstimmungen unter anderem Dank dem Fall Seebach für euch zu entscheiden und gegen Albaner, Balkaner, Ausländer zu hetzen....
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Baton84
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Do, 04. Okt 2007, 22:13

Magnet hat geschrieben: Laut einem Artikel der «Sonntags- Zeitung» kann die Jugendstaatsanwaltschaft Zürich den Vorwurf der Gruppenvergewaltigung einer 13-Jährigen durch 13 Jugendliche nicht belegen. Die meisten Verfahren sollen laut der Zeitung in dieser Woche eingestellt werden.


http://www.nzz.ch/nachrichten/wissensch ... 63134.html
Dieser Artikel überrascht mich. Ich habe den Fall nur so nebenbei mitgekriegt, aber ich habe schon den Anschein bekommen, dass die Jugendlichen schuldig sind, so jedenfalls haben die Medien mir diese Meinung gegeben.
Mir ist aufgefallen, dass die Jugendlichen nie eine Chance gekriegt haben, durch ein Medium eine Meinung zu geben.

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besimi
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Do, 04. Okt 2007, 22:27

Magnet hat geschrieben:
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Erinnert euch, dass dieser Fall politisch missbraucht wurde und wir Albaner waren die Buhmänner der Nation, sogar die hälfte der Albaner haben sich damals geschämt Albaner zu sein. Das kann man in diesem Thread sehr gut nachlesen, wer zu seinen Landsleuten steht und wer nicht. Herzlichen Gratulation, liebe SVP, ihr habt es wieder mal geschafft mit eurer Propaganda die Leute für dumm zu verkaufen und die Abstimmungen unter anderem Dank dem Fall Seebach für euch zu entscheiden und gegen Albaner, Balkaner, Ausländer zu hetzen....
Hätte man in dieser zeit etwas gesagt,das solche sachen nur der svp dienen hätte es sofort geheissen wir können keine kritik einstecken,für uns sei alles propaganda was gegen albaner sei usw.
Wenn eine Frau schweigt,sollte man sie nicht unterbrechen.
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Magnet
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Do, 04. Okt 2007, 22:36

besimi hat geschrieben:
Magnet hat geschrieben:
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Erinnert euch, dass dieser Fall politisch missbraucht wurde und wir Albaner waren die Buhmänner der Nation, sogar die hälfte der Albaner haben sich damals geschämt Albaner zu sein. Das kann man in diesem Thread sehr gut nachlesen, wer zu seinen Landsleuten steht und wer nicht. Herzlichen Gratulation, liebe SVP, ihr habt es wieder mal geschafft mit eurer Propaganda die Leute für dumm zu verkaufen und die Abstimmungen unter anderem Dank dem Fall Seebach für euch zu entscheiden und gegen Albaner, Balkaner, Ausländer zu hetzen....
Hätte man in dieser zeit etwas gesagt,das solche sachen nur der svp dienen hätte es sofort geheissen wir können keine kritik einstecken,für uns sei alles propaganda was gegen albaner sei usw.
Ja, du hast absolut Recht shoki, ich kann mich gut daran erinnern, dass ich und du damals keine "Kritik" vertragen konnten :roll:
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Magnet
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Do, 04. Okt 2007, 22:39

Baton84 hat geschrieben:
Magnet hat geschrieben: Laut einem Artikel der «Sonntags- Zeitung» kann die Jugendstaatsanwaltschaft Zürich den Vorwurf der Gruppenvergewaltigung einer 13-Jährigen durch 13 Jugendliche nicht belegen. Die meisten Verfahren sollen laut der Zeitung in dieser Woche eingestellt werden.


http://www.nzz.ch/nachrichten/wissensch ... 63134.html
Dieser Artikel überrascht mich. Ich habe den Fall nur so nebenbei mitgekriegt, aber ich habe schon den Anschein bekommen, dass die Jugendlichen schuldig sind, so jedenfalls haben die Medien mir diese Meinung gegeben.
Mir ist aufgefallen, dass die Jugendlichen nie eine Chance gekriegt haben, durch ein Medium eine Meinung zu geben.
Die Medien konnten schlussendlich nichts dafür, sie haben nur das wiedergegeben, was der Polizeisprecher und Jugendanwalt gesagt hat und in dem Artikel kannst du nachlesen, dass er damals Tatverdächtige ohne tatkräftige Indizien zu Tätern machte. Für die Medien war das natürlich eine Sensationsstory und die SVP hat diesen Fall natürlich auch gewusst für sich auszunützen. Aber eben, die Anwälte dieser Angeklagten möchten jetzt eine Entschädigungsklage gegen "gewisse" Leute einreichen, hoffentlich werden sie damit Erfolg haben...
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besimi
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Do, 04. Okt 2007, 22:52

besimi hat geschrieben:
Magnet hat geschrieben:
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Erinnert euch, dass dieser Fall politisch missbraucht wurde und wir Albaner waren die Buhmänner der Nation, sogar die hälfte der Albaner haben sich damals geschämt Albaner zu sein. Das kann man in diesem Thread sehr gut nachlesen, wer zu seinen Landsleuten steht und wer nicht. Herzlichen Gratulation, liebe SVP, ihr habt es wieder mal geschafft mit eurer Propaganda die Leute für dumm zu verkaufen und die Abstimmungen unter anderem Dank dem Fall Seebach für euch zu entscheiden und gegen Albaner, Balkaner, Ausländer zu hetzen....
Hätte man in dieser zeit etwas gesagt,das solche sachen nur der svp dienen hätte es sofort geheissen wir können keine kritik einstecken,für uns sei alles propaganda was gegen albaner sei usw.
Wir wollen ja nicht damit sagen das albaner nicht vergewaltigen aber wenn es von einer politischen partei poblik gemacht wird dan muss man sehr vorsichtig sein.
Weil es gibt auch "Schweizer" die würden für geld (macht) über leichen gehen und wenn man mal ein paar albaner einsperrt ist es auch nicht so schlimm haupt sache sie bleiben an der macht.
aber das verstehen viele nicht.
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Estra
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Mo, 14. Apr 2008, 14:27

Quelle Nzz:

Freiheitsstrafe und Heimeinweisung
Zwei Täter im «Fall Seebach» wegen Vergewaltigung verurteilt

Das Bezirksgericht Zürich hat einen 19-jährigen Täter im «Fall Seebach» zu 31/2 Jahren Freiheitsstrafe verurteilt und für einen 17-Jährigen eine Unterbringung im Heim angeordnet. Strafmindernd wirkte eine «von der Polizei initiierte Vorverurteilung durch die Medien». ...

Das Bezirksgericht Zürich hat einen 19-jährigen Täter im «Fall Seebach» zu 31/2 Jahren Freiheitsstrafe verurteilt und für einen 17-Jährigen eine Unterbringung im Heim angeordnet. Strafmindernd wirkte eine «von der Polizei initiierte Vorverurteilung durch die Medien».



fri. Dass sich die Vorwürfe im «Fall Seebach» in Luft aufgelöst hätten, wie dies bisweilen vorgebracht worden war, lässt sich nach dem am Freitag eröffneten Urteil kaum sagen. Das Bezirksgericht Zürich hat einen 19-jährigen und einen 17-jährigen Angeklagten diverser, schwerer Sexualdelikte schuldig gesprochen. Die Urteile lauten auf mehrfache Vergewaltigung, Schändung, mehrfache Ausnützung einer Notlage sowie mehrfache Pornografie, im Fall des Älteren zudem auf mehrfache sexuelle Handlungen mit einem Kind. Dem 19-Jährigen auferlegte das Gericht eine Freiheitsstrafe von 31/2 Jahren sowie eine strafvollzugsbegleitende ambulante Therapie. Die 230 Tage Untersuchungshaft werden ihm angerechnet. Für den 17-Jährigen ordneten die Richter eine Unterbringung in ein Jugendheim und eine deliktsorientierte ambulante Therapie an. Die Unterbringung ist zeitlich unbefristet und dauert, solange die Massnahme nötig ist, längstens bis zum 22. Lebensjahr des Täters. Die Verurteilten müssen ihrem Opfer zusammen eine Genugtuung von 35 000 Franken entrichten. Das Gericht folgte weitgehend der Anklage. Die Staatsanwaltschaft hatte jedoch für den älteren Angeklagten eine Freiheitsstrafe von 41/2 Jahren gefordert.


Das Nein des Opfers
«Ein Nein, ob in Worten, mit körperlicher Abwehr oder auf beide Arten ausgedrückt, ist stets und unbedingt zu respektieren», sagte die Gerichtsvorsitzende Kathrin Bretschger Bitterli an der Urteilseröffnung vor akkreditierten Journalisten. Dabei spiele weder das Alter noch das bisherige Leben des Opfers eine Rolle. Am Prozess vergangene Woche unter Ausschluss der Öffentlichkeit hatten die Angeklagten geltend gemacht, das Mädchen habe freiwillig mitgemacht. Weil Spurenbilder und Angaben unbeteiligter Zeugen fehlten, mussten die Aussagen gegeneinander abgewogen werden. Die Erstbefragung des Opfers, deren Protokoll den Medien zugespielt worden war, konnte nicht berücksichtigt werden. Bretschger Bitterli erwähnte dabei «prozessuale Gründe», ohne diese näher auszuführen.

Zum Schutz des Opfers schilderte das Gericht nur sehr grob, was an jenen fünf Abenden zwischen dem 4. und dem 11. November 2006 in der elterlichen Wohnung des älteren Angeklagten in Zürich Seebach geschehen war. Die Eltern waren zu dieser Zeit verreist. Erwiesen ist laut dem Gericht, dass beide Täter am ersten und am zweiten Abend die emotionale und soziale Abhängigkeit des Mädchens ausgenützt und so ihr Einverständnis zu den sexuellen Handlungen erreicht haben. Die schwersten Übergriffe fanden am dritten Abend statt, als die beiden nach Auffassung der Richter das Mädchen gemeinsam mehrfach vergewaltigten. Am vierten Abend war der jugendliche Angeklagte nicht in der Wohnung. Für das Gericht ist nicht erwiesen, dass das Handeln des erwachsenen Täters den Tatbestand der Schändung erfüllt hat; ebenso wenig lasse sich beweisen, dass er vorsätzlich an der sexuellen Handlung eines weiteren Jugendlichen beteiligt war. Am fünften und letzten Abend begingen die Täter eine Schändung. Zu diesem Straftatbestand gehört die Widerstandsunfähigkeit des Opfers. Dabei war auch Alkohol im Spiel, wie am Rande der Urteilseröffnung zu erfahren war. Die Täter filmten die Übergriffe mit Handys und machten sich damit der mehrfachen Pornografie schuldig. Bei allen Delikten ging das Gericht von gemeinsamen Taten aus, was das mögliche Strafmass erhöhte.

Vorverurteilung in den Medien kritisiert
Das Gericht stuft das Verschulden des älteren Angeklagten als erheblich ein. Er habe die sexuelle und persönliche Integrität des Mädchens mehrfach verletzt. Dass die beiden gemeinsam vorgingen, habe die Wirkung der Verletzung und der Demütigung zusätzlich vertieft – ebenso wie das Filmen, mit dem die Täter die Handlungen auf ewig festhielten. Das Strafmass wäre laut Bretschger höher als die ausgesprochenen 31/2 Jahre Freiheitsstrafe ausgefallen, wenn nicht mehrere Strafminderungsgründe vorgelegen hätten. Darunter falle auch die Rolle der Medien, die den Fall seit Bekanntgabe durch die Stadtpolizei Zürich intensiv verfolgt hatten. Die Gerichtsvorsitzende sprach in diesem Zusammenhang von einer «von der Polizei initiierten Vorverurteilung durch die Medien». Dabei geht es unter anderem um die Medienkonferenz, an der die Polizei von «Tätern» statt von «Tatverdächtigen» redete.

Der jugendliche Täter war nach einem Monat Untersuchungshaft in ein Jugendheim eingewiesen worden. Er befindet sich weiterhin in einem Heim. Der ältere Täter muss sich bis zum Strafantritt wöchentlich bei der Stadtpolizei melden. Zudem bleiben sein schweizerischer und der serbische Pass vorderhand beschlagnahmt, und das Generalkonsulat der Republik Serbien wird ersucht, keine neuen Dokumente auszustellen.

Keine Mittäterschaft nachzuweisen
Eine Mittäterschaft der Angeklagten mit weiteren Jugendlichen lässt sich laut dem Gericht nicht beweisen. In diesem Punkt wurde der Ältere freigesprochen; ihm war Anstiftung vorgeworfen worden. Im Fall des Jüngeren wies das Gericht den Antrag ab, die Anklage zu ergänzen. Wie die Gerichtsvorsitzende festhielt, heisst das nicht, dass die übrigen der insgesamt vierzehn in den Fall involvierten jungen Männer kein Delikt begangen hätten. Darüber befindet das Jugendgericht separat. Noch pendent sind Rekurse des Opfers gegen die Einstellung der Verfahren gegen sechs Jugendliche sowie die Einsprachen von drei jener vier Jugendlichen, denen unter anderem wegen Pornografie eine Erziehungsverfügung ausgestellt worden war. Einzig die Verfahren gegen einen Jugendlichen und einen Erwachsenen wurden rechtskräftig eingestellt.

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