Laut einem Artikel der «Sonntags- Zeitung» kann die Jugendstaatsanwaltschaft Zürich den Vorwurf der Gruppenvergewaltigung einer 13-Jährigen durch 13 Jugendliche nicht belegen. Die meisten Verfahren sollen laut der Zeitung in dieser Woche eingestellt werden.
fsi. Die Jugendanwaltschaft Stadt Zürich soll laut einem Artikel der «Sonntags-Zeitung» die Vorwürfe der Gruppenvergewaltigung eines 13-jährigen Mädchens in Zürich Seebach vom vergangenen November nicht erhärten können. Die meisten Verfahren gegen 13 zwischen 15 und 18 Jahre alte Jugendliche würden in der laufenden Woche eingestellt; höchstens drei Verfahren würden für zusätzliche Ermittlungen weitergezogen. Voraussichtlich werde es zu keiner einzigen Anklage wegen Vergewaltigung kommen, schreibt die Zeitung weiter, offenbar habe kein einziger der Tatverdächtigen ein Geständnis abgelegt.
Kritik an der Polizei
Am 16. November 2006 hatten die Behörden an einer Medienkonferenz über die mehrfache Vergewaltigung eines 13-jährigen Mädchens berichtet (NZZ 17. 11. 06). Von 13 mutmasslichen Tätern war die Rede gewesen und davon, dass sich die sexuellen Übergriffe über einen Zeitraum von mehreren Wochen erstreckt hätten. Der Chef des Kommissariats Ermittlungen hatte von «massiven Übergriffen» gesprochen. Die meisten Tatverdächtigen seien derzeitige oder ehemalige Schüler des Schulhauses Buhnrain gewesen. Sie hätten einige der Übergriffe mit Handys gefilmt. Drei Mobiltelefone mit Videos seien sichergestellt worden. Vier der Verdächtigen seien den Behörden bereits wegen anderer Delikte bekannt gewesen, unter anderem wegen Raubs.
Die «Sonntags-Zeitung» schreibt, dass der Fall zu einem «Rohrkrepierer für die Stadtpolizei Zürich» werden könnte. Die Polizei solle die Jugendanwaltschaft inoffiziell dazu aufgefordert haben, die Ermittlungen auszuweiten, «um sie zum gewünschten positiven Abschluss zu bringen».
Weiter heisst es in dem Artikel, dass drei Anwälte Aufsichtsbeschwerde gegen den Ermittlungschef eingereicht hätten, weil dieser an der Medienkonferenz vom 16. November die Tatverdächtigen zu Tätern gemacht und statt von Verdacht auf Vergewaltigung von Vergewaltigung gesprochen habe. Ausserdem hätten sie auch eine Anzeige wegen Amtsgeheimnisverletzung erhoben. Die Beschwerde habe der Chef des Kommissariats Ermittlungen inzwischen beantwortet, die Anzeige sei noch hängig. Marco Cortesi, Sprecher der Stadtpolizei, erklärte am Sonntag auf Anfrage, man könne nichts zu dem Fall sagen, ehe man die Untersuchungsergebnisse kenne.
Fragen um angebliche Geständnisse
In dem Bericht der «Sonntags-Zeitung» heisst es weiter, dass der damalige Leitende Jugendanwalt der Stadt Zürich, Christoph Hug, nach den Verhaftungen erklärt habe, dass alle Jugendlichen geständig seien, allerdings seien ihre Aussagen widersprüchlich. Hug ging Ende Mai dieses Jahres in Pension und wollte sich am Sonntag gegenüber der NZZ nicht zu dem Fall äussern. Sein Nachfolger Hansueli Gürber teilte auf telefonische Anfrage hin mit, dass die Jugendanwaltschaft erst informieren werde, wenn die Untersuchungen abgeschlossen seien. Dies werde im Laufe der beiden nächsten Wochen der Fall sein. Gürber ist mit dem «Fall Seebach» gut vertraut. Er koordinierte die Untersuchungen.
Zu von der «Sonntags-Zeitung» angesprochenen Entschädigungsforderungen, die auf die Behörden zukämen, sagte Gürber, dass dies ein normaler Vorgang sei. Jeder Tatverdächtige, der zu Unrecht im Gefängnis gewesen sei, habe gemäss Strafprozessordnung Anrecht auf eine finanzielle Abgeltung. Bei Jugendlichen liege diese bei rund 100 Franken pro Hafttag, sofern sich ihre Unschuld erweisen sollte.
http://www.nzz.ch/nachrichten/wissensch ... 63134.html
