Die Abschiebung war in diesem Fall, nicht gerechtfertigt.
Der Tote, den hätten sie damals als er mit diesem sch eiss beganng, abschieben müssen.
Er hatte eine Schweizerin geheiratet und fast gleichzeitig, die Albanerin. die Familien wusstens und duldeten, die nur traditionelle Ehe. Er behandelte beide Frauen so, beide wurden von im in diesem Sinne misshandelt. Und die Nachbarn, sorry, man hört es doch wenn jemand so brutal verprügelt wird und man sieht es wenn jemand seelisch so kaput ist. Sie ist heute ja noch fertig. Es steht ihr ins Gesicht geschrieben. Dem Mädchen.
Und niemand tat etwas, weder die Nachbarn, noch geschweige den die verfaulten Bürokraten. Sorry, aber sowas, genau sowas ist ein Grund ihn abzuschieben. Er vergewaltigte das Mädchen und noch was, sie war zwar tradtionell verheiratet aber dennoch, er vergewaltigte ein 17 j. Mädchen und er war 28. Er gab aber an, er seih erst 22 und darum bejaten sie ja die Ehe.
Schade das die Mutter nur resigniert leben kann nun. Das sie den Kindern, bei Eheproblemen nicht mehr richtig helfen kann. Sie sich selbst überlässt. Schade ve rdammt noch mal. Und so Zeugs, darf mit freundlicher Unterstüzung der Behörden, stattfinden. Wo kein Kläger da kein Richter?
Ich verstehe die Mutter voll und ganz, dass sie ohnmächtig war und zudem geriet sie ja in Panik, er packte sie ja am arm, wo sie die Pistole hielt.
Zum Glück, durfte sie in den 10 Jahren Kontakt halten.
Aber dieser P isser, hat zich Seelen zerstört. Nur für sein gestörtes Verhalten.
Ich hoffe er hat von Gott seine gerechte Strafe: