taube
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Befreiung von der Beibringung eines Ehefähigkeitszeugnisses

Fr, 04. Feb 2011, 19:21

Hallo

ich stehe mit meinem Zemer kurz vor der Heirat, nur noch Pass im Kosovo holen, dann zum Standesamt und dann gibts grünes Licht von der AB fürs Vorabvisum und dann geht`s bald vor den Traualtar.
Allerdings fliegt er nun am Sonntag und soweit ich das mir durchgerechnet habe, dauert am längsten nun die Prüfung der Unterlagen durch das OLG Hamm, bzw. der Antrag auf Befreiung von der Beibringung eines Ehefähigkeitszeugnisses.
Hat jemand eine Ahnung oder Erfahrung, wie lange das speziell beim OLG Hamm dauert?

Liebe Grüße
Taube

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Darleen17
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Re: Befreiung von der Beibringung eines Ehefähigkeitszeugnis

Fr, 04. Feb 2011, 20:03

Stellt Kosovo kein Ehefähigkeitszeugnis aus, oder warum braucht er eine Befreiung?
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taube
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Re: Befreiung von der Beibringung eines Ehefähigkeitszeugnis

Fr, 04. Feb 2011, 20:08

Das Standesamt hat mir das so mitgeteilt, daß eine Befreiung von der Beibringung eines Ehefähigkeitszeugnisses
abgegeben werden muss. Ich habe das schon irgendwo gelesen, daß Kosovo keine Ehefähigkeitszeugnisse ausstellt, bzw. in Deutschland nicht gelten

chantal
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Re: Befreiung von der Beibringung eines Ehefähigkeitszeugnis

Fr, 04. Feb 2011, 21:21

Bei uns hat es, auch am OLG Hamm, keine 14 Tag gedauert, ich meine es waren 10 Tage. Ging sehr schnell, gesagt wurde mir am Standesamt aber 4 Tage bis 6 Wochen. Kann Dir im voraus keiner sagen.
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taube
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Re: Befreiung von der Beibringung eines Ehefähigkeitszeugnis

Fr, 04. Feb 2011, 22:47

Danke Chantal,

das ist erfreulich zu lesen.
War die Eheschliessung vor kurzem oder schon länger her und ist Dein Mann auch aus dem Kosovo?

chantal
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Re: Befreiung von der Beibringung eines Ehefähigkeitszeugnis

Fr, 04. Feb 2011, 23:40

Die Papiere fertig und den Termin am Standesamt hatten wir schon im Dezember 2009, geheiratet haben wir letztendlich im April letzten Jahres, weil es mit dem Visum (Heiratsvisum) dann noch länger dauerte bzw. der Termin zum A1 erst kurz vor Weihnachten war.
Ja, mein Mann ist auch aus dem Kosovo.
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taube
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Re: Befreiung von der Beibringung eines Ehefähigkeitszeugnis

Fr, 04. Mär 2011, 19:15

Hallo zusammen

wollte nur mitteilen, daß es nun nicht wie vom Standesamt angegeben 2-3 Wochen dauert, sondern ich habe heute den Anruf bekommen, daß wir grünes Licht haben. Es hat sage und schreibe nur insgesamt 10 Tage gedauert beim OLG Hamm

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Kira
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Re: Befreiung von der Beibringung eines Ehefähigkeitszeugnis

Mo, 07. Mär 2011, 17:39

Ich verstehe nicht warum ihr eine Befreiung von der Beibringung eines EFZ gebraucht habt ?? die Stellen doch im KS die Ledigkeitsbescheinigungen besser EFZ aus ????? Mich würde Intrassieren warum ihr das gebraucht habt ,warum hat er im KS den keines Bekommen ?????? Ehefähigkeitszeugniss = Ledigkeitsbescheinigung ??

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Kira
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Re: Befreiung von der Beibringung eines Ehefähigkeitszeugnis

Mo, 07. Mär 2011, 17:44

taube hat geschrieben:Das Standesamt hat mir das so mitgeteilt, daß eine Befreiung von der Beibringung eines Ehefähigkeitszeugnisses
abgegeben werden muss. Ich habe das schon irgendwo gelesen, daß Kosovo keine Ehefähigkeitszeugnisse ausstellt, bzw. in Deutschland nicht gelten



Natürlich stellen die welche aus und sicher sind die In Deutschland Gültig ,mit Apostillen ,wo genau hast du das den Gelesen ?? da wir alle diese Dinge auch gebraucht haben ,als wir unsere Männer geheiratet haben .Aber das hab ich noch nirgends gehört oder gelesen das die keine austellen im Kosovo oder die in Deutschland nicht Gültig sein sollen ???? das ist mir neu :(

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Re: Befreiung von der Beibringung eines Ehefähigkeitszeugnis

Di, 08. Mär 2011, 13:11

In der Schweiz werden alle Dokumente aus Kosovo auch ohne Apostille anerkannt und ohne Ehefähigkeitszeugniss darf man gar nicht heiraten. Könnte ja sein dass die Person aus Kosovo noch verheiratet ist/war.

chantal
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Re: Befreiung von der Beibringung eines Ehefähigkeitszeugnis

Mi, 09. Mär 2011, 9:13

Die Ledigkeitsbescheinigung ist kein Ehefähigkeitszeugnis und Kosovo stellt kein Ehefähigkeitszeugnis aus.
Und ihr habt doch fast alle in KS geheiratet, also woher wisst ihr dann, was hier in Deutschland gebraucht wird?

Und die meisten wussten doch bis vor kurzem noch nicht mal, dass es ein Heiratsvisum gibt, so dass der Mann dann nach der Heirat in Deutschland sofort seine AE bekommt und hierbleiben kann.
Außerdem hat Taube das nicht nur gelesen, sondern es ist ihr vom Standesamt so gesagt worden.

Und ich finde es unmöglich, dass einfach Dinge behauptet werden, nur weil man davon noch nichts gehört hat. Solange man es nicht selbst mitgemacht hat oder unmittelbar erfahren hat, durch eine Freundin oder so, sollte man sich vielleicht zurückhalten, um nicht noch mehr Verwirrung zu stiften. Ich denke, die wird schon genug verbreitet, weil jeder alles anders und besser weiß.

Es ist schon so, wie Taube schreibt, ich habe das gleiche Prozedere genauso durch gemacht, da wir auch hier in Deutschland geheiratet haben.
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Re: Befreiung von der Beibringung eines Ehefähigkeitszeugnis

Mi, 09. Mär 2011, 9:59

tja in der Schweiz wird ein Ehefähigkeitszeugnis verlangt, das bestätigt, dass jemand heiraten darf, heisst noch nicht verheiratet ist egal wo, nicht bevormundet ist usw.

chantal
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Re: Befreiung von der Beibringung eines Ehefähigkeitszeugnis

Mi, 09. Mär 2011, 10:04

Mein Beitrag war auch auf Kiras Beitrag gemünzt. :roll:

In Deutschland braucht man eben auch ein Ehefähigkeitszeugnis und wenn ein Land dies nicht ausstellt oder das nicht anerkannt wird, müssen alle Unterlagen zum OLG, dort wird geprüft und die Befreiung vom Ehefähigkeitszeugnis ausgestellt......oder auch nicht :cry:
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Kira
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Re: Befreiung von der Beibringung eines Ehefähigkeitszeugnis

Mi, 09. Mär 2011, 19:19

chantal hat geschrieben:Die Ledigkeitsbescheinigung ist kein Ehefähigkeitszeugnis und Kosovo stellt kein Ehefähigkeitszeugnis aus.
Und ihr habt doch fast alle in KS geheiratet, also woher wisst ihr dann, was hier in Deutschland gebraucht wird?

Und die meisten wussten doch bis vor kurzem noch nicht mal, dass es ein Heiratsvisum gibt, so dass der Mann dann nach der Heirat in Deutschland sofort seine AE bekommt und hierbleiben kann.
Außerdem hat Taube das nicht nur gelesen, sondern es ist ihr vom Standesamt so gesagt worden.

Und ich finde es unmöglich, dass einfach Dinge behauptet werden, nur weil man davon noch nichts gehört hat. Solange man es nicht selbst mitgemacht hat oder unmittelbar erfahren hat, durch eine Freundin oder so, sollte man sich vielleicht zurückhalten, um nicht noch mehr Verwirrung zu stiften. Ich denke, die wird schon genug verbreitet, weil jeder alles anders und besser weiß.

Es ist schon so, wie Taube schreibt, ich habe das gleiche Prozedere genauso durch gemacht, da wir auch hier in Deutschland geheiratet haben.

Also endschuldige mal ,ich weis wo von ich Rede und Schreibe ok ,da ich meinen Mann im KS und in Deutchland geheiratet habe ,also weis ich auch das es so ist ,ich setze keine Gerüchte oder nur weil ich es gehört habe Dinge in die Welt ,sondern weil ich es weis und es so ist ,und ich behaubte auch keine Dinge die nicht stimmen ok .Und ich wusste auch das es ein Heiratsvisum gibt nur wir haben das nicht gebraucht ,ich werde nichts Schreiben was ich nicht weis und da ich bis heute mit der ABH und dem ganzen drum rum immer noch in Kontakt stehe weis ich auch, das alles so ist wie ich Schreibe .Und ich weis selber das eine Ledigkeitsbescheingung keine Ehefähgkeitszeugniss ist ,aber die Im Kosovo nennen sie es so und noch was ,jeder Fall wird anders gehandhabt also hör auf die Leute hier so anzubaffen ,jemand frägt und wir Antworten nach besten Wissen und Gewissen und ich habe wie oben schon Geschrieben hier in Deutschland und auch im Kosovo meinen Mann geheiratet .

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Re: Befreiung von der Beibringung eines Ehefähigkeitszeugnis

Mi, 09. Mär 2011, 19:28

chantal hat geschrieben:Mein Beitrag war auch auf Kiras Beitrag gemünzt. :roll:

In Deutschland braucht man eben auch ein Ehefähigkeitszeugnis und wenn ein Land dies nicht ausstellt oder das nicht anerkannt wird, müssen alle Unterlagen zum OLG, dort wird geprüft und die Befreiung vom Ehefähigkeitszeugnis ausgestellt......oder auch nicht :cry:





Das weis ich auch das man in Deutschland zum Heiraten ein EFZ braucht da ist immer so bei Männern aus Ländern ,wo das Urkunden wesen Unsicher ist aber Deutschland erkennt diese Urkunden an wenn eine Apostille drauf ist .Es war bei uns so und auch bei anderen ok ,wenn jemand dann sowas braucht wie Taube dann weil ihr Verlobter vll keine Intendität nachweisen kann weil vll die Sachen im Krieg Verloren gingen oder Verbrannt sind oder oder oder da gibts 100 möglichkeiten oder er auch schon Verh ist oder Geschieden oder was weis ich den ,es gibt die Besten Geschichten im Bezug auf Urkunden aus dem Kosovo ,ich bin da schon bald 12 Jahre mit Beschäftig :lol:

Ach und noch was ,er braucht dieses Befreiung vll auch weil zu viele Gefälschte Urkunden im Umlauf sind oder weil weil wie oben Geschrieben ,da es Männer gibt die im KS verh sind aber ohne das es Irgendwo auf Papieren steht ,weil sie nur Traditionell Verh sind das steht auf keinem Papier solche sachen gibts auch im Kosovo und überall auf dieser Welt und aus dem Grund wird er die Befreiung brauchen ,ich sag nicht das es so ist aber es kann sein alles kann nichts muss

chantal
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Re: Befreiung von der Beibringung eines Ehefähigkeitszeugnis

Mi, 09. Mär 2011, 21:15

Schön dass du dich 12 Jahre damit befasst und deinen Mann schon zweimal geheiratet hast, ist irgendwas schief gelaufen bei euch?
Ich habe es allerdings genau wie Taube machen müssen, da im Kosovo kein Ehefähigkeitszeugnis ausgestellt wird, die Ledigkeitsbescheinigung ist etwas anderes. Und somit müssen alle Unterlagen für die Hochzeit erst vom Standesamt an das OLG weitergegeben werden, die dann vom Ehefähigkeitszeugnis befreien. Das ganze nennt sich dann auch Befreiung vom Ehefähigkeitszeugnis. :roll:

Und du hast schon vorher vom Heiratsvisum gewusst? Ich frag mich dann nur, warum du dann vor nicht allzu langer Zeit in einem anderen Thread steif und fest behauptet hast, man könne zwar in Deutschland heiraten, aber der Mann müsse dann wieder in KS um die FZF zu beantragen. Und auch da hast du behauptet dass du es genau weißt weil du es noch nie anders gehört hast. vielleicht solltest du nicht immer nur info4alien empfehlen, sondern auch mal lesen.

Das Ehefähigkeitszeugnis hat auch nichts damit zu dass das Urkundenwesen unsicher ist, zu diesen Ländern gehört das Kosovo nämlich nicht.

Aber eigentlich kann es mir ja auch egal sein. Ich kann nur jedem raten sich selbst und persönlich über die Papiere zu erkundigen. Die an den Ämtern beißen nicht :wink: und man weiß wirklich genau was für den eigenen Fall an Papieren nötig ist.

PS. guck mal im multi.kulti-Forum, dort steht es nämlich auch..........überlesen??? Da habe ich noch Hoffnung dass du es dann doch glaubst.
Kommt, lasst uns Bekanntschaft schließen. Lasst die Dinge schlichter fließen. Lasst uns in Liebe leben. Niemand überlebt die Welt. (Yunus Emre)

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Kira
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Re: Befreiung von der Beibringung eines Ehefähigkeitszeugnis

Mi, 09. Mär 2011, 22:00

chantal hat geschrieben:Schön dass du dich 12 Jahre damit befasst und deinen Mann schon zweimal geheiratet hast, ist irgendwas schief gelaufen bei euch?
Ich habe es allerdings genau wie Taube machen müssen, da im Kosovo kein Ehefähigkeitszeugnis ausgestellt wird, die Ledigkeitsbescheinigung ist etwas anderes. Und somit müssen alle Unterlagen für die Hochzeit erst vom Standesamt an das OLG weitergegeben werden, die dann vom Ehefähigkeitszeugnis befreien. Das ganze nennt sich dann auch Befreiung vom Ehefähigkeitszeugnis. :roll:

Und du hast schon vorher vom Heiratsvisum gewusst? Ich frag mich dann nur, warum du dann vor nicht allzu langer Zeit in einem anderen Thread steif und fest behauptet hast, man könne zwar in Deutschland heiraten, aber der Mann müsse dann wieder in KS um die FZF zu beantragen. Und auch da hast du behauptet dass du es genau weißt weil du es noch nie anders gehört hast. vielleicht solltest du nicht immer nur info4alien empfehlen, sondern auch mal lesen.

Das Ehefähigkeitszeugnis hat auch nichts damit zu dass das Urkundenwesen unsicher ist, zu diesen Ländern gehört das Kosovo nämlich nicht.

Aber eigentlich kann es mir ja auch egal sein. Ich kann nur jedem raten sich selbst und persönlich über die Papiere zu erkundigen. Die an den Ämtern beißen nicht :wink: und man weiß wirklich genau was für den eigenen Fall an Papieren nötig ist.

PS. guck mal im multi.kulti-Forum, dort steht es nämlich auch..........überlesen??? Da habe ich noch Hoffnung dass du es dann doch glaubst.

Ich Schrieb das es von fall zu fall verschieden ist ok ,und jede Behörde es anders Handhabt ,was Prusstet ihr den nun rum ?????? wer will euch den was Böses ???? ein User frägt um Hife und das mit dem Heiratsvisum für Deutschland hat sich dann eben geändert aber vor 10 Jahren waren es eben so das die Männer auch je nach Fall wieder zurück mussten in den Kosovo und woher weist du so genau das der Kosovo nicht dazu gehört ??? ich weis das es dazu gehört von den Behörden zu dem Unsichern Urkundenwesen ???? nee und bei uns ist alles in Ordung mach dir mal da keine Sorgen es gibt andere Gründe warum man 1 mal in Deutschland und noch mal im Kosovo Heiratet.

Und wenn ihr doch schon alles wisst ,warum fragt ihr dann hier noch mal nach ?? und wenn wir hier alle falsch liegen warum fragt ihr dann ?????

Dann wünsche ich mal noch viel Spass und hoffe ihr bekommt alles zusammen was ihr braucht oder auch nicht braucht und hoffe das eure Behörden euch keine Falschne Infos geben viel Glück und alles gute für die Zukunft

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ajshe
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Re: Befreiung von der Beibringung eines Ehefähigkeitszeugnis

Mi, 09. Mär 2011, 22:03

Warum so bissig, liebe Chantal?!?
Das hier ist wohl kaum ein Thema, bei dem man so überreagieren muß... :roll:
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chantal
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Re: Befreiung von der Beibringung eines Ehefähigkeitszeugnis

Mi, 09. Mär 2011, 22:09

Sorry, du hast hier gefragt warum Taube eine Befreiung vom Ehefähigkeitszeugnis braucht! Und behauptest dann etwas anders, als du zur Antwort bekommst.
Wir haben keine Fragen, bei uns hat alles geklappt. Und ja, in 10 Jahren ändert sich schon mal manches, das solltest du eigentlich wissen, wenn du schon seit 12 Jahren mit der ABH in Kontakt stehst.

Du plusterst dich doch ständig auf mit deinem angeblichen Wissen der letzten 12 Jahre und zweimal verheiratet sein.
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Re: Befreiung von der Beibringung eines Ehefähigkeitszeugnis

Mi, 09. Mär 2011, 22:14

@ajshe: Ich mag es halt nicht wenn man etwas fragt und es dann doch besser weiß. Und hier nur Leute verunsichert werden durch so dumme Behauptungen.

Und ich reagiere nur, wie es mir angebracht scheint. Ein post mit so vielen Fragezeichen tönt für mich schon so, als ob hier jemand etwas verdammt falsch gemacht habe. Und dem ist ja nicht so.
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