Mein Anwalt ist auf Asyl und Ausländerrecht spezialisiert...also bis jetzt hat er seinen Job getan....
Ein Interview gab es schon als mein Mann noch in Deutschland war,nämlich auf dem Standesamt...



Schatzilein hat geschrieben:Da sieht man mal wieder dass die machen was sie wollen..bei uns hat das Standesamt eine Befragung durchgeführt...wir wollten ja eigentlich in Deutschland heiraten und in diesem Sinne hat das Standesamt erst meinen Mann und dann mich befragt...von wegen die dürfen nicht!!!Haben Sie aber!!!Die hatten Zweifel und an eine Scheinehe geglaubt also haben Sie uns befragt...danach war aber alles in Butter...
Und zu der Frage ob die Papiere in Ordnung waren auf der deutschen Botschaft...davon gehe ich aus sonst hätten die nicht den Antrag auf Visum bzw. Familienzusammenführung angenommen weil du darfst nur Antrag astellen wenn du alle Papiere komplett hast...laut Merkblatt und laut Aussage des Beamten da unten...ab heute rufe ich die Ausländerbehörde in meinem Wohnort an...halte es auch nicht mehr aus das lange Warten!!!!



Zamira hat geschrieben:Eine kleine Anmerkung....
Natürlich darf ein Standesbeamte eine Befragung durchführen, um zu überprüfen, ob die Ehe einem anderen Zweck als der Gemeinschaft dient...
der Standesbeamte kann bei Verdacht auf Scheinehe sogar das Ehefähigkeitszeugnis verweigern.