Bianca :-)
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Abschiebung nach straftat???? was ist mit kind???

Fr, 10. Apr 2009, 17:34

hi ich bin ganz neu hier!!
so nun mal zu meiner geschichte ich bin 30 jahre alt mein mann 34 wir kennen uns seit 16 jahren und sind seit 12 jahren verheiratet unser sohn ist 7 jahre alt wir sprechen nur alb. zuhause mein sohn spricht aber durch die schule und kiga auch perfekt diee deutsche sprachen

aber mein problem ist das mein mann sich die letzten 5 jahre sehr verändert hat
er hat falsche freunde und ist straffällig geworden hmmm er hat dann ne bewährungssrafe bekommen(das war vor 3 jahren) und mir hoch und heilig versprachen er mach nie mehr was usw er ist dann nur knapp der abschiebung entkommen nun kam ich vor 6 wochen nachhause und meine wohnung war verwüstet auf dem tisch lag ein zettel das die polizei meine wohnung durchsucht hat und mein mann in U-Haft sitzen würde ich rief sofort den anwalt an und der sprach mit ihm usw nun sitzt er seit 6 wochen in u-haft ich besuche ihn jede woche und mir geht es richtig richtig dreckig dabei mein sohn weis nix davon er denkt papa ist im urlaub und kommt bald wider er ist tot traurig

aber nun ist mein problem wenn mein mann bestraft wird und in knast bleiben muss wird er abgeschoben das ist ja klar aber man sagte mir das er trotzdem 3 monate im jahr nach deutschland kommen darf um seinen sohn zusehen stimmt das????würdet ihr das eurem sohn erzählen??? war mal jemand in ähnlicher situation????? ich hab soviele fragen

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Koby Phoenix
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Fr, 10. Apr 2009, 18:04

Ich weiß nicht ob das so richtig ist seinen Sohn was vorzumachen, doch andererseits ist es auch schwer für einen kleinen Jungen sowas
zu verstehen, natürlich ist der Vater eine Art Vorbildfunktion.
Es ist sehr schwer zu sagen, was richtig und was falsch ist.
Aber du kannst javorübergehend sagen, das Papa dort unten eine Arbeit gefunden hat
und bald wiederkommt.

Frage bleibt : Hat er Unbefristeten Aufenthalt?

Hier sind alle Ausländergesetze/ Rechte , die ich gerade beim lesen bin, finde aber noch nichts treffendes.
http://www.aufenthaltstitel.de/auslg.html

Ich habe einen Bekannten gefragt, er meinte , das dein Mann rechtlich nicht abgeschoben werden darf, wenn er ein Kind hat oder Verheiratet
ist. Aber andererseits besagt ein Gesetz , wenn er mehr als 6 Monate ohne Bewährung in Gefängnis sitzen muss, droht ihm die Abschiebung. Also wird erst nach dem Gerichtsurteil klar ob er abgeschoben werden kann oder nicht. Hier kreuzen sich wiederum die Gesetze.

Hmm ich werde mal weitergucken.

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Darleen17
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Fr, 10. Apr 2009, 18:15

Weder eine deutsche Frau, noch ein deutsches Kind sind triftige Gründe dafür, daß er nicht abgeschoben wird.

Wie lange wird er denn voraussichtlich einsitzen müssen? Er wird ca. nach der Hälfte der Haftzeit abgeschoben werden. So ist es gängige Praxis.

Und das er einreisen darf, um sein Kind zu sehen, halte ich auch für ein Gerücht.
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Koby Phoenix
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Fr, 10. Apr 2009, 18:18

Darleen17 hat geschrieben:Weder eine deutsche Frau, noch ein deutsches Kind sind triftige Gründe dafür, daß er nicht abgeschoben wird.

Wie lange wird er denn voraussichtlich einsitzen müssen? Er wird ca. nach der Hälfte der Haftzeit abgeschoben werden. So ist es gängige Praxis.

Und das er einreisen darf, um sein Kind zu sehen, halte ich auch für ein Gerücht.
Könntest du dies mit den gängigen Gesetzen belegen? Nur so weil es mich persönlich interessiert. Bin nämlich der Meinung das in diesem Falle die Haftstrafe hier ausgeführt werden muss.
Gruß,
koby

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Darleen17
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Fr, 10. Apr 2009, 18:27

Nein, kann ich nicht, denn dazu fehlen eindeutig einige Angaben.

Aber ich kann dir sagen, daß es so ist, denn mein ehemaliger Chef war unter anderen für solche Dinge zuständig. Es ist kein Schutz, eine deutsche Frau oder ein deutsches Kind zu haben.

Hier auch einige Fallbeispiele.

http://www.kostenlose-urteile.de/newsli ... r=news7381
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Bianca :-)
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Fr, 10. Apr 2009, 18:53

ja danke das habe ich auch schon alles gelesen und er hat schon 3 jahre auf bewährung bekommen (wo die bewährungzeit aber fast rum ist)
aber wenn die wiederrufen wird und er für die neue straftat auch 4-6 jahre bekommt(so denkt die anwältin) müsste er insgesamt 7-9 jahre sitzen und das ist ein zwingender abschiebe grund
nun sag die anwältin aber auch das man es so regeln kann das er 3 monate im jahr einreisen darf!!
aber drüber finde ich im internet überhaupt nix

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Koby Phoenix
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Fr, 10. Apr 2009, 19:00

http://www.123recht.net/forum_topic.asp ... 2&ccheck=1


Wenn die Gefahr groß ist , das er abgeschoben wird, dann könnte er ja freiwillig Ausreisen, so wird die Einreisesperre vermieden. Wenn er eine Einreisesperre hat, wird es für ihn sehr schwer werden seinen Sohn zu sehen.

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Darleen17
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Fr, 10. Apr 2009, 19:34

Wenn er verurteilt wird, und das wird er sicherlich, denn er ist noch auf Bewährung, dann kann er garnicht freiwillig ausreisen. Der Zug ist dann wohl abgefahren.
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Bianca :-)
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Fr, 10. Apr 2009, 20:01

Darleen17 hat geschrieben:Wenn er verurteilt wird, und das wird er sicherlich, denn er ist noch auf Bewährung, dann kann er garnicht freiwillig ausreisen. Der Zug ist dann wohl abgefahren.

das glaub ich langsam auch dann bleibt mir nix übrig als zu hoffen das unser sohn das gut verkraftet oder ch zieh mit ihm nach albanien

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Tani
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Fr, 24. Apr 2009, 14:34

Hallo,

also so weit kann ja seine Liebe zu seinem Sohn nicht her sein, wenn er solche Straftaten begeht, daß er gleich vier bis sechs Jahre einsitzen muss. Einmal kann ja ein Ausrutscher gewesen sein, aber er scheint daraus nicht das geringste gelernt zu haben. Stellt sich die Frage, ob so ein Vater überhaupt ein Vorbild sein kann.

Liebe Grüße

Lina

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Melissa23
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Fr, 24. Apr 2009, 19:47

also irgendwie kommen mir die Threads bekannt vor :roll: :roll:

Derya27
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So, 26. Apr 2009, 11:20

Tani hat geschrieben:Hallo,

also so weit kann ja seine Liebe zu seinem Sohn nicht her sein, wenn er solche Straftaten begeht, daß er gleich vier bis sechs Jahre einsitzen muss. Einmal kann ja ein Ausrutscher gewesen sein, aber er scheint daraus nicht das geringste gelernt zu haben. Stellt sich die Frage, ob so ein Vater überhaupt ein Vorbild sein kann.

Liebe Grüße

Lina
AHa und du bist jetzt der meinung er liebt seinen SOhn nicht weil er Straftaten begeht :roll: :roll: .

Ach als ob solche Leute von Grund auf schlecht sind :evil:

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Melissa23
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So, 26. Apr 2009, 11:27

Man sollte nicht über den Vater urteilen ohne zu wissen weshalb er einsitzen muss.
Er hätte wissen müssen wie es ausgeht wenn er erwischt wird. Das traurige ist nur das der Sohn dafür leiden muss.

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Sweety1
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So, 26. Apr 2009, 12:53

naja ich würde auch nicht soweit gehen zu sagen, dass er seinen sohn nicht liebt. aber ich kann mir eh nicht vorstellen, ein kind nicht zu lieben lol.

allerdings fehlt ihm wohl das verantwortungsgefühl.

wem 6-7 jahre einsitzten droht, der muß schon ganz schön was angestellt haben. ich hoffe dein sohn kann das irgendwie gut verkraften und du natürlich auch.

leider kann ich dir gar keine auskunft zu deinen fragen geben! ich kanns mir aber irgendwie auch nicht vorstellen, dass er herkommen kann um seinen sohn zu sehen. aber ich hab noch nie etwas darüber gehört!

lg sweety

mondlaus
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Re: Abschiebung nach straftat???? was ist mit kind???

So, 26. Apr 2009, 15:30

Bianca :-) hat geschrieben: auf dem tisch lag ein zettel das die polizei meine wohnung durchsucht hat
Damit ist wohl davon auszugehen (auch in Anbetracht der voraussichtlichen Strafhöhe), das es sich um eine BTM-Straftat handelt.
Wenn dem so ist, sieht es mit einem späteren Besuchsrecht seeehr übel aus.

Theoretisch gibt es nach einer Abschiebung immer die Möglichkeit, die Aufhebung der Sperrwirkung zu beantragen (wobei die angesetzte Frist in Eurem Fall wohl auch schon einige Jahre Wartezeit bedeuten würde, da sie immer von den Abschiebegründen abhängig ist).

Besteht keine Einreisesperre mehr, gibt es die Möglichkeit der Visa-Beantragung.
Hierbei wird aber immer u. a. auch abgewogen, ob das private Anliegen (hier: die Wahrnehmung des Umgangsrechtes) höher wiegt, als das Risiko für die öffentliche Ordnung (Sicherheit).
Von einer Ablehnung kann man ausgehen, wenn es sich um schwere Körperverletzung, BTM-Verstöße, Radikalismus und ähnliche schwerwiegende Dinge handelt (siehe AufenthV). Insbesondere, wenn die Straftaten noch nicht sehr lange her sind und wie in diesem Fall offensichtlich Wiederholungsgefahr besteht, habt ihr nach meiner Auffassung keine Chance auf Besuchsvisa.

Man kann sich sicherlich viele Gesetzesgrundlagen so zurechtdrehen, wie man es benötigt. Aber in Eurem Fall sehe ich keine Chance für Besuche, wenn es sich um o.g. Straftaten handelt. Tut mir leid, das ich Dir nichts positiveres dazu sagen kann.

Wünsche Dir starke Nerven!

LG mondlaus...

Nickyy
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Mo, 27. Apr 2009, 7:19

also, falls es sich wirklich im eine (wie von mondlaus in betracht gezogene) BTM-Tat handelt, hab ich folgendes dazu gefunden:
http://www.frag-einen-anwalt.de/Ausl%C3 ... 14602.html

allerdings hat sich der Beschuldigte in diesem fall vorher nie etwas zu schulden kommen lassen. ich denke, dass ist euer problem, dass die richter sicherlich beim ersten mal milde walten lassen aber auf wiederholungstäter entsprechend reagieren.

ich wünsch dir und deinem kind trotzdem das beste!

mondlaus
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Mo, 27. Apr 2009, 9:28

Nickyy,

in dem von Dir genannten Fall konnte eine seeehr positive Prognose abgegeben werden.

1. Kein Wiederholungstäter.
2. Erfolgreich absolvierter Entzug.
3. Arbeit steht nach Haftentlassung in Aussicht.
etc. pp

Von daher besteht wohl schon eine ganz andere Ausgangslage. Immer vorausgesetzt, es handelt sich hier um einen solchen Tatbestand.

Es läßt sich vieles mutmaßen. Ohne Hintergrundwissen kommt man hier aber nicht weiter.

LG mondlaus...

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daylight
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Mo, 27. Apr 2009, 11:47

genau so ist es.... wir haben kein hintergrundwissen

und da diese Bianca an einem weiteren austausch nicht
interessiert ist, sieht man daran, dass sie seit dem 11.4.09 nicht mehr
im forum war....

also, macht euch keine gedanken darüber....
da ist wohl jede geschriebene zeile überflüssig :?

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