Wer kennt sich mit erbrechtlichen Fragen aus? Der Fall sieht folgendermaßen aus:
Ein Kosovo-Albaner ist in zweiter Ehe mit einer Deutschen verheiratet, mit der er auch in Deutschland lebt. Er hat aus erster Ehe Kinder. Im Kosovo besitzt dieser Mann ein Haus. Nach welchem Recht wird im Falle eines Erbfalls vererbt, nach dem kosovarischen oder dem deutschen? Was "sagt" das kosovarische Erbrecht in solch einem Fall, wenn kein Testament vorliegt? Gibt es da so etwas wie einen Pflichteil für die Kinder?