diva80 hat geschrieben:Hallo
brauche mal wieder Hilfe. Ich möchte gerne die Scheidung einreichen beim Standesamt, schaut so aus als hätten wir alle Papiere. Diese wurde in KS durch gezogen, es ist nur so das ich in einer ganz anderen Stadt lebe als er. So ca 500 km entfernung und man will sich am besten nicht sehen

geht das , dass ich die Papiere bei mir im Standesamt einreiche und er bei sich?
Hallo "diva80"
Wenn ich das richtig verstanden habe, dann wurde ein Scheidungsurteil in Kosova erwirkt. Wenn ja, dann ist dein Vorgehen richtig.
Du oder dein Ehepartner muss den Antrag auf das Anerkenntnisverfahren beim zuständigen Standesamt stellen. Die Zuständigkeit findet sich beim Standesamt, in dessen Räumen die Eheschließung vollzogen worden ist.
Weitere Anlagen die zum Antrag beigefügt werden müssen sind:
1. das Scheidungsurteil im Original, welcher mit dem Überbeglaubigungsstempel der UNMIK verseht werden muss. Ferner muss eine Übersetzung des Urteils von einem beim OLG ermächtigten Dolmetscher vollzogen werden.
2. die letzten drei Lohnabrechnung, (daraus ermittelt dann später das zuständige OLG die Gerichtskosten),
3. Kopie des Ausweise/Passes
Wenn beide Eheleute ihre Einwilligung beim Standesamt für das einleiten des Anerkenntnisverfahren beim OLG geben, so findet kein Gerichtstermin statt, sondern es wird ein Beschluss verfasst, mit welchem die Scheidung auch hier in Deutschland seine Wirksamkeit erhält.
lg
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