cristiano
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Mi, 24. Okt 2007, 17:04

@skenderbe

Bist Du wahnsinnig. Wie käme ich dazu, Deine Eltern ausgewiesen zu wünschen ??? Oder sind Deine Eltern kriminell ? Ich denke nicht!

Wegen der Ausweisung von Schweizern liegst Du falsch. Ich kenne einige Ausweisungsfälle. Der letzte war aus Indonesien.

Vorsicht! Du musst Asyl- und Ausländerrecht strikte auseinander halten. Das sind zwei verschiedene Gesetze. Es stimmt zwar, dass gewisse ausländerrechtliche Bestimmungen ausdrücklich auf das Ausländerrecht verweisen oder, dass analog gehandelt wird. Ein Asylant fällt erst in das Ausländerrecht, nachdem sein Asylgesuch definitiv abgelehnt wurde. Bei einem Asylant darf (und kann meist auch gar nicht) gar nicht auf sein früheres Leben abgestellt werden. Wir haben ja da vor gut einem Jahr einen Fall gehabt, bei dem Serbien die Ausweisung forderte, das EJPD (Blocher !!!) aber der Ausweisung nicht statt gab, da es davon aus ging, dass es sich um vorgeschobene Gründe handelte.

Ich habe in wohlweislicher Vorsicht geschrieben:
und habe nach wie vor ausländische Freunde, die meine Ansicht kennen und in vielen Punkten (vielen, nicht allen) gleicher Meinung sind wie ich.
Also, „….. und in vielen Punkten (vielen, nicht allen) …..
Freundschaft hängt nicht vor 100% Uebereinstimmung ab!!!

Gibt es Ausländer mit Schweizer Pass? Wer den Schweizer Pass hat, ist Schweizer und ist in der Schweiz als solcher zu behandeln. Selbst wenn er doppelte Nationalität / Bürgerschaft, also 2 Pässe besitzt

Estra
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Mi, 24. Okt 2007, 18:40

Mal ne Frage an die die denken das die SVP die Schweiz regiert und somit unser Schicksal bestimmt, seid ihr in einer Partei? Wenn nein, warum nicht?? Bringt es etwas alles schlecht zu reden und selber nichts dagegen zu unternehmen?

albacina
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Mi, 24. Okt 2007, 18:50

Überlegt mal.. die SVP kann gar nicht alle Ausländer ausschaffen, soweit kein Grund vorhanden ist! Eine Schweiz mit reinen Schweizer Bürgern wäre wirklich unrealistisch. Macht euch keine Sorgen, solang ihr den richtigen Weg geht. Und wenn die SVP kriminelle Ausländer ausschaffen möchten - nur zu. Nicht nur die Schweizer fühlen sich sicherer, sondern auch wir Ausländer. Ich bin aber der Meinung, dass wenn die Aussschaffungsinitiative verwirklicht wird, auch Schweizer härter bestraft werden sollen.
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ALI_BENGALI
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Mi, 24. Okt 2007, 18:57

adolfchen hat es auch mal probiert aber ging in die hose guckt jetzt euch deutschland an die türken haben arbeit und die deutschen wandern aus also wird es unserem liebem christopfher auch so ergehen sein plan wird scheitern und in 10 jahren erzählen wir unseren kinder was für eun tyran die schweiz regieren wollte 8) 8) 8)
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cristiano
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Mi, 24. Okt 2007, 19:02

@estra

Zu Deiner Aussage möchte ich später noch ganz genau eingehen

cristiano
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Mi, 24. Okt 2007, 19:16

@albacina

Ich habe dies bereits gesagt. Die SVP kann nicht nur gar nicht alle Ausländer ausschaffen, sie hat auch gar kein Interesse daran. Die SVP ist wirtschaftlich orientiert und die WILL Ausländer als Arbeitskräfte.

In einem Punkt siehst Du allerdings etwas nicht ganz recht. Wir haben nur ein Strafrecht, das sowohl auf Schweizer, wie Ausländer angewandt wird. Zusätzlich haben wir aber auch ein Jugendstrafrecht. Du sprichst richtigerweise die Härte der Strafen an. Auch ich bin der Ansicht, dass gewisse Strafen ungenügend sind. Wenn zum Beispiel ein Minderjähriger, auf den das Jugendstrafrecht angewendet werden muss, jemanden fahrlässig tötet, so riskiert er eine maximale Strafe von 1 Jahr. Eine solche Strafe schreckt natürlich nie ab. Zu beachten ist aber, dass noch die Verwahrungsinitiative irgendwann kommen wird. Vom Strafrecht her, werden also Ausländer und Schweizer gleich behandelt. Früher konnte der Richter aber noch kriminelle Ausländer ausweisen. Dies ist heute nicht mehr der Fall. Mit der Volksinitiative soll dies wieder eingeführt werden. Es hat sich nämlich gezeigt, dass die verwaltungsrechtliche Ausweisung gemäss ANAG von den Migrationsämter sehr unterschiedlich und teilweise fragwürdig gehandhabt wird.

Und in einem nächsten Punkt muss ich Dir recht geben. Di Ausweisung krimineller Ausländer führt auch zu einer vermehrten Sicherheit für Ausländer.

cristiano
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Mi, 24. Okt 2007, 19:23

@ALI_BENGALI

Nur, mein lieber Ali_Bengali, Adölfchen hatte ein ganzes Reich hinter sich und Blocher nur das Schweizer-Völkchen!

cristiano
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Mi, 24. Okt 2007, 19:36

@estra

Das ist richtig. Wir haben viele Parteien, die Ausländer zulassen. So viel ich weiss, alle linken Parteien. Wir haben aber auch Gemeinden, bei denen Ausländer in Gemeindeangelegenheiten stimmen können. Aber, darüber, ob es in der Schweiz überhaupt eine „Ausländer-Partei“ gibt, kann ich Dir keine Auskunft geben. Wenn man aber einer Partei beitritt, sollte man doch etwas Schweizerisches Staatsrecht kennen. Zudem kommt, dass man sich auf dem „laufenden“ halten sollte. Also, Satelitenschüssel weg, und z.B. SFinfo einschalten! Dazu sollte man sich auch über AUSGEWAEHLTE Zeitungen informieren (auch geeignetes Mittel, deutsch zu lernen).

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ALI_BENGALI
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Mi, 24. Okt 2007, 19:44

cristiano hat geschrieben:@ALI_BENGALI

Nur, mein lieber Ali_Bengali, Adölfchen hatte ein ganzes Reich hinter sich und Blocher nur das Schweizer-Völkchen!

adölfchen fing ja auch nur in deutschland an ausländer und die juden zu vertreiben und so kann es christopherchen heute nicht machen also bringt es spezial gesetze raus obwohl eigentlich er das gar nicht darf den laut menschenrechte ist jeder gleich zu behandeln oder zu bestrafen egal ob weiss, schwarz, albaner, türke oder was auch immer aber wie ihr vielleicht ihr bemerkt habt wird langsam die internationale presse aufmarkesam wie z.b die "NEW YORKT TIMES" die hatt ja die schweizerflagge mit einen hackenkreuz gemacht oder der spiegel hat auch geschrieben was den mit der schweiz los sei also meiner meinung is blocher ein intelligenter der das volk manipuliert aber seine versprechen wird er nicht wahr machen können
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Mi, 24. Okt 2007, 19:47

Nein es braucht keine Ausländerpartei, ich habe gemeint, wer angagiert sich selber in einer Partei, das kann man auch ohne schweizer Pass. Wenn man mit dem jeweilige Parteiprogramm einverstanden ist, kann jeder Mitglied werden, ob als Passiv oder Aktiv Mitglied. Zu lamentieren ist einfach, etwas zu unternehmen braucht ein wenig Einsatz und den Willen etwas verändern zu wollen. Ich find einige machen es sich sehr einfach und stellen Thesen auf und denken sie haben den vollen Durchblick in der Politik, aber wer hat sich denn schon mal im realen Leben damit auseinander gesetzt und etwas unternommen?

cristiano
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Mi, 24. Okt 2007, 19:53

@(Al)love

Themen gehen nie aus. Zu lösende Probleme wird es immer geben. Und bis das "Ausländerproblem" durchdiskutiert ist, dürften wir kaum noch leben! Du glaubst es nicht? 1291 wurde die Schweiz gegründet. Seitdem kennt man auch das Ausländerproblem. Jeder heutige Kanton war nämlich zu dieser Zeit ein Völkchen "fremder Fötzel".

Tomcat
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Mi, 24. Okt 2007, 19:53

cristiano hat geschrieben:Ja, das mit den Deutschen liegt mir auch auf den Magen.
Das kann ich sehr gut nachvollziehen.

Du bist Staatsbürger eines Landes, das keine nennenswerte eigene Industrieproduktion hat. Die Schweiz lebt, mitten in Europa, –quasi wie die Made im Speck- von Handelsbeziehungen, der Anwesenheit zahlreicher internationaler Organisationen und nicht zuletzt von dem Zufluss und der Verwaltung illegaler Vermögen aus dem Rest der Welt.

Wenn der Rest der Welt –und insbesondere die Mitgliedsstaaten der EU- eine Öffnung dieses Paradieses für seine Staatsbürger durchsetzt, würde mir das auch an die Nieren gehen.

cristiano
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Mi, 24. Okt 2007, 20:01

@Tomcat

Das stimmt absolut nicht. Die Schweiz war ein sehr produktives Land. Durch die Globalisierung haben sich die Industrien verlagert. Die Produktion ging an Billiglohnländer, dafür hat sich die Schweiz vermehrt den Ingenieurwissenschaften, der Pharmaindustrie und dem Dienstleistungssektor zugewandt. Darf ich Dich daran erinnern, dass die kleine Schweiz am meisten Nobelpreisträger hervorgebracht hat.

cristiano
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Mi, 24. Okt 2007, 20:07

Blocher hat jetzt geade in SFinfo festgestellt, dass die Schweiz im Vergleich zu andern Ländern ein kleines Ausländerproblem kennt. Er führe dies auf die verschärfte Gesetzgebung zurück. Gleichzeitig kündigte er eine weitere Verschärfung der Gesetze an. Unter anderm soll Krieg nicht mehr als Asylgrund anerkannt werden, wie bisher.

cristiano
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Mi, 24. Okt 2007, 20:52

@ALI_BENGALI

Nur, mein lieber Ali_Bengali, Adölfchen hatte ein ganzes Reich hinter sich und Blocher nur das Schweizer-Völkchen!

cristiano
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Mi, 24. Okt 2007, 21:11

Jeki schreibt:

Irgendwie irritieren mich deine Texte, ich verstehe den Zusammenhang mit Albanien und den Albanern nicht. Im Brief der an die CVP gerichtet ist, lässt sich eine ziemliche Abneigung zu ausländische Foren in der Schweiz herauskristallisieren, was machst du dann hier? Die Frage stell ich im allgemeinen, was machst du überhaupt hier?

Ps. Deine Abneigung zu Ausländer ist durchschaubar, auch wenn du hier schreibst du bist Mitte links orientiert( was ich im übrigen nicht glaube).

Ich finde gar nicht, dass mein Brief an die CVP ausländerfeindlich ist. Ich bringe lediglich einige Vorbehalte an. Dies ist übrigens auch im Albanienforum der Fall.

Was ich hier mache? Das was Du an und für sich machen solltest. Diskutieren! Fakten aufzeichnen! Meinungsverschiedenheiten ausmerzen! Vielleicht auch überzeugen!

Schau meine Foren an. Habe ich irgendwo jemanden beleidigt? Ich glaube nicht und dies wäre auch nicht meine Absicht. Und ich habe bis jetzt sicherlich bald 100 Foren geschrieben. Glaubst Du ein Ausländerhasser hätte es fertig gebracht in so vielen Schreiben Anstand zu bewahren?

cristiano
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Mi, 24. Okt 2007, 22:23

Tafile schreibt

Behörden schnüffeln in Beziehungen, binationale Ehen werden – wenn es nach dem neuen Ausländergesetz geht – in Zukunft einen schweren Stand haben. Standesbeamte werden neu ermächtigt, eine Eheschliessung zu verweigern, wenn sie den Verdacht hegen, es handle sich um eine Scheinehe. Wie die Beamten Scheinehen feststellen wollen, bleibt dahin gestellt. Jedenfalls dürfen sie neu Bekannte und Arbeitskollegen befragen, ob die Beziehung «echt» ist. Damit wird das Grundrecht der Ehefreiheit eingeschränkt. Ein unglaublicher Eingriff in die persönliche Freiheit! Darum lehne ich das neue Ausländergesetz ab.

Bezüglich der Ehen bedarf diese Feststellungen einiger Präzisierungen:

Scheinehen

Wie ihr alle wisst, dürfen keine Vorkehren getroffen werden, um eine Aufenthaltsbewilligung zu erschleichen. Die Scheinehe ist ein Zustand, der viele Tücken beherbergt. In der Schweiz wird die Scheinehe, obwohl verboten, viel gehandhabt. Die Scheinehe kann gut ausgehen (nachträgliches verlieben). In der Regel ist leider jedoch das Gegenteil der Fall. Sehr oft prüft die Fremdenpolizei den Fall noch vor Eheschliessung (Einvernahme, Hausbesuch). Mit dem neuen Ausländergesetz (AuG, in Kraft ab 1.01.07) dürfte sich die Situation verschärfen. Der Verband der Zivilstandsbeamten hatte sich gegen eine Weigerung der Trauung ausgesprochen. In der Schweiz kostet eine Ausländerbewilligung (Scheinehe) rund Fr. 20.000 bis Fr. 30.000. Davon erhält der "Vermittler Fr. 5.000 bis 10.000. Vielfach wird eine Vereinbarung (Ehevertrag) abgeschlossen, die allerdings rechtsungültig sein dürfte. Bei der Scheinehe ist zu berücksichtigen, dass zusätzlich erhöhte Steuern, Kosten für ein Scheidungsverfahren, teurere Wohnung (evtl. 2 Wohnungen), etc., etc., anfallen. Materiell nicht rechenbar ist der Aerger während der Ehezeit (z.B. durch das nicht Zusammenpassen der "Eheleute", Einfersucht, Geldmangel, etc), so wie bei einem (allfälligen) Auseinandergehen (Trennung/Scheidung). Trotz persönlicher Nicht-Gutheissung der Scheinehe stelle ich mich auf den Standpunkt, dass die "Eheleute" selbst wissen müssen was sie tun. Wie gesagt, es kann gut herauskommen, das Gegenteil ist jedoch wahrscheinlicher. Ob "Normal-" oder "Scheinehe", eines steht fest, die gegenseitige Verantwortung bleibt in jedem Fall bestehen.

Und im Zusammenhang von Patriachat und Ehe:

Ein 46-jähriger Türke ist aus der Schweiz ausgewiesen worden, weil er seine Tochter im Frühjahr 06 zwangsverheiratet hatte. Nach Todesdrohungen flüchtete diese im Mai 06 zur Polizei. Das Migrationsamt verfügte die Ausweisung. Eine Zwangsheirat lasse sich nicht mit den in der Schweiz geltenden Grundwerten vereinbaren, entschied das Verwaltungsgericht des Kantons St. Gallen am 29.08.2007. Damit erklärte das Gericht die Ausweisung des Mannes für rechtmässig und stellte die Grundrechte über die Traditition. Das Verwaltungsgericht begrüdete ihr Urteil wie folgt: Lasse sich das Verhalten eines niedergelassenen Ausländers mit den in der Schweiz freiheitlichen Grundwerten, namentlich dem Recht auf Mann und Frau, dem Anspruch auf freie Meinungäusserung sowie dem Recht auf Selbstbestimmung des Individuums, nicht vereinbaren, erweist sich die Ausweisung als rechtsmässig, obwohl sich der Ausländer rund 26 Jahren in der Schweiz aufgehalten hatte.
(Anmerkung von mir: Der Türke sprach fast kein Deutsch und war längere Zeit arbeitslos. Dies floss ebenfalls in die Beurteilung des Ausweisungsentscheids ein).

Im Zusammenhang mit binationalen Ehen

Auch binationale Ehen kommen in die Klemme. Als Beispiel die neue Besuchspraxis für ausländischen Familienangehörige einiger Staaten. Die laufend verschärften ANAG-Weisungen aus dem Departement Blocher verunmöglichen gewissen Staatsangehörigen den Verwandtenbesuch in der Schweiz So erhalten Staatsangehörige aus gewissen süd- und mittelamerikanischer Länder auf Grund der politischen und ökonomischen Situation in ihrer Heimat überhaupt keine Bewilligung mehr. Eine entsprechende Weisung des EJPD ist an die Schweizerischen Vertretungen der entsprechenden Ländern ergangen. Heute werden Besucherbewilligungen aus solchen Ländern pauschal abgelehnt, ohne, dass beim Gesuchsteller (Familie in der Schweiz) überhaupt noch Betreibungsregisterauszug, bezahlte Steuern und unterschriebene Garantieerklärung geprüft werden. Begründung des EJPDs: Es ist nicht gesichert, dass diese Leute wieder ordnungs- und fristgemäss in ihr Heimatland zurück kehren. Doch wem unterstehen diese diplomatischen und konsularischen Aussenvertretungen? Dem Departement Calmy-Rey!!! Doch diese hat sich, obwohl Sozialdemokratin, nicht darum gekümmert. Auf der linken Seite spricht man von Schäfchen-Plakaten, vergisst jedoch zu erwähnen dass man selbst das Gartentor schliesst!

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Mi, 24. Okt 2007, 23:09

cristiano hat geschrieben:Tafile schreibt

Behörden schnüffeln in Beziehungen, binationale Ehen werden – wenn es nach dem neuen Ausländergesetz geht – in Zukunft einen schweren Stand haben. Standesbeamte werden neu ermächtigt, eine Eheschliessung zu verweigern, wenn sie den Verdacht hegen, es handle sich um eine Scheinehe. Wie die Beamten Scheinehen feststellen wollen, bleibt dahin gestellt. Jedenfalls dürfen sie neu Bekannte und Arbeitskollegen befragen, ob die Beziehung «echt» ist. Damit wird das Grundrecht der Ehefreiheit eingeschränkt. Ein unglaublicher Eingriff in die persönliche Freiheit! Darum lehne ich das neue Ausländergesetz ab.


Guckt mal solche Fragen durfte mein Mann und ich beantworten.Dazu möchte ich aber auch erwähnen,das wir keine Scheinehe führen und schon straff über 10 Jahre verheiratet sind.
Hm, verstößt dieser Fragenkatalog, besonders die teilweise weit in die Privat-/Intimsphäre reichenden Fragen unter “Sonstiges” nicht gegen das Grundgesetz? Zumindest schreit dies doch nach der Fragestellung bezüglich der Verhältnismäßigkeit.
Was geht es eine Behörde an, auf welcher Seite des Bettes ich schlafe und wie ich ansonsten meinen Tagesablauf gestalte? Da habe ich nur noch die Frage vermisst “und in welcher Stellung treiben Sie’s am liebsten?” ;-)
ME FAL ich hab mich hinreissen lassen ;-)


Der Fragebogen sieht zum Beispiel so aus:

1. Wohnverhältnisse

Unter welcher Adresse leben Sie zusammen?
In welcher Etage liegt die Wohnung?
Wie heißen die direkten Nachbarn?
Bewohnen außer Ihnen und Ihrem Ehepartner noch andere Personen die Wohnung?
Von wessem Konto wird die Miete überwiesen?
Haben Sie Haustiere?
Beschreiben Sie die Wohnung (Zahl der Zimmer, Lage der Zimmer).
Was für einen Bodenbelag haben Wohnzimmer und Schlafzimmer?
Befindet sich in der Wohnung eine Waschmaschine?
Wer wäscht die Wäsche?
Befindet sich in der Wohnung eine Geschirrspülmaschine?
Wie wird die Wohnung beheizt?
Wie viele Fernsehgeräte besitzen Sie? Wo in der Wohnung befinden sich diese?

2. Fragen zur Eheschließung

Wenn und wo haben Sie sich zum ersten Mal getroffen?
Wann und wo haben Sie sich zum zweiten Mal getroffen?
Wann haben Sie sich zur Heirat entschlossen (z.B. Heiratsantrag mit “ja” beantwortet)?
Warum haben Sie ggf. im Ausland geheiratet?
Wie sind Sie ggf. zum Ort der Heirat gereist?
Haben Sie Eheringe?
Wann und wo haben Sie die Eheringe gekauft?
Hatten Sie Trauzeugen?
Haben Sie die Hochzeit gefeiert?
Wenn ja, in welchem Rahmen?

3. Familiäre Verhältnisse

Name des Vaters?
Name der Mutter?
Wohnort/Land?
Hat Ihr Ehepartner Ihre Eltern bereits kennen gelernt?
Name des Schwiegervaters?
Name der Schwiegermutter?
Wohnort?
Haben Sie Ihre Schwiegereltern bereits kennen gelernt?
Haben Sie Geschwister? Wenn ja, Name der Geschwister?
Hat Ihr Ehepartner Geschwister?
Wenn ja, haben Sie diese bereits kennen gelernt?

4. Fragen zur eigenen Person und zum Ehepartner

In welcher Sprache verständigen Sie sich?
Ihr Geburtsdatum?
Geburtsdatum und -ort Ihres Ehepartners?
Waren Sie schon einmal verheiratet?
War Ihr Ehepartner schon einmal verheiratet?
Haben Sie Kinder?
Wenn ja, Namen und Alter der Kinder?
Hat Ihr Ehepartner Kinder?
Welche Augenfarbe haben Sie?
Welche Augenfarbe hat Ihr Ehepartner?
Tragen Sie eine Brille oder Kontaktlinsen?
Trägt Ihr Ehepartner eine Brille oder Kontaktlinsen?
Wie groß sind Sie?
Wie groß ist Ihr Ehepartner?
Welche Schuhgröße haben Sie?
Welche Schuhgröße hat Ihr Ehepartner?
Welchen Schul-/Universitätsabschluss hat Ihr Ehepartner?
Welchen Schul-/Universitätsabschluss haben Sie?
Welchen Beruf hat Ihr Ehepartner erlernt und welchen Beruf übt er zur Zeit aus?
Welchen Beruf haben Sie erlernt und welchen Beruf üben Sie zur Zeit aus?

5. Sonstiges

Was haben Sie für Hobbys / Interessen?
Betreiben Sie Sport? Wenn ja, welchen?
Was hat Ihr Ehepartner für Hobbys / Interessen?
Betreibt Ihr Ehepartner Sport? Wenn ja, welchen?
Namen von gemeinsamen Bekannten / Freunden?
Haben Sie schon gemeinsam Urlaub gemacht? Wen ja, wann und wo?
Sind Sie Linkshänder oder Rechtshänder?
Ist Ihr Ehegatte Linkshänder oder Rechtshänder?
Zum Frühstück bevorzugen Sie welches Getränk?
Welches Getränk bevorzugt Ihr Ehegatte zum Frühstück?
Rauchen Sie? Wenn ja, welche Marke?
Raucht Ihr Ehepartner? Wenn ja, welche Marke?
Haben Sie einen Führerschein?
Hat Ihr Ehepartner einen Führerschein?
Haben Sie oder Ihr Ehepartner ein Auto? Wenn ja, welches Fabrikat? Welche Farbe? Auf wen zugelassen?
Haben Sie besondere Merkmale (Tätowierungen o.ä.)?
Hat Ihr Ehegatte besondere Merkmale?
Was haben Sie ihrem Ehepartner zum letzten Geburtstag geschenkt?
Was Ihr Ehepartner Ihnen geschenkt?
Gab es anlässlich des letzten Geburtstages eine Feier? Wenn ja, in welchem Rahmen?
Frage an Ehemann: Rasieren Sie sich nass oder trocken?
Frage an Ehefrau: Wie rasiert sich Ihr Ehepartner?
Haben Sie das letzte Weihnachtsfest zusammen verbracht? Wenn ja, wann und wo?
Bei welcher Krankenversicherung sind Sie versichert?
Auf welcher Seite des Bettes schlafen Sie?
Haben Sie einen Internetanschluss?
Wenn ja, wie ist Ihre E-Mail-Adresse?
Wie halten Sie den Kontakt aufrecht, wenn Sie getrennt sind?
Wie werden eventuelle Heimfahrten durchgeführt?
Manche Leute glauben, sie hätten die Weisheit mit Löffeln gefressen. Dabei waren es in Wirklichkeit nur Buchstabensuppen.

cristiano
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Mi, 24. Okt 2007, 23:18

@Tafile

Hab auch schon deswegen gelacht. Aber gut ist, dass ja die Fragen jahrealt und dementsprechend bekannt sind. Es gibt übrigens neue Fragebogen. Nach EU-Norm und nicht viel intelligenter. Nicht lachen, dies ist kein Witz. Irgendwo hab ich den auch schon! Uebrigens müssen bei "Zweifelsfällen" in Zürich seit einiger Zeit die Kreiswachen die Befragungen durchführen.

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Tafile
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Mi, 24. Okt 2007, 23:29

na tooooll.neenee mir hats gelangt.
Manche Leute glauben, sie hätten die Weisheit mit Löffeln gefressen. Dabei waren es in Wirklichkeit nur Buchstabensuppen.

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