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Mystery
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Auswandern?

Di, 08. Dez 2015, 21:57

Hallo, unsere älteste Tochter soll in einer Einrichtung untergebracht werden. (vorübergehend)
Das Jugendamt möchte es so. Die Tochter hat als Diagnose eine ADHS und eine reaktive Bindungsstörung bekommen wegen Vernachlässigung (ich war länger krank und in der Psychiatrie, ABER in der Zeit hat mein Mann sich rührend um die Tochter gekümmert!)
Wir haben 2 Töchter. Beide Töchter haben Verzögerungen (expressive Sprachverzögerung)
Wir werden vom Jugendamt betreut. Beide Töchter erhalten in der Frühförderstelle Logopädie und Ergotherapie. Die älteste Tochter besucht eine Förderschule.
Nun ist die älteste Tochter seit ca. 6 Wochen in der Kinder- und Jugendpsychiatrie und macht gute Fortschritte. Das Jugendamt sieht es jedoch so, dass sie möglichst erst mal nicht vollständig zu uns zurück kommen sollte, da dann "alles für die Katz" war, weil man bei uns zu Hause kein entsprechendes Umfeld für das Kind findet (zu wenig Konsequenz, unterschiedliche Erziehungsansichten der Eltern) und wir durch die stationäre Unterbringung im Heim (Wohngruppe) erst mal entlastet werden sollen, um uns besser um die Kleinere kümmern zu können. Leider hat unsere Familienhilfe mich in letzter Zeit mit nur einem Kind deutlich entspannter erlebt (was auch so war) und sieht das wiederum als Bestätigung an, dass ich mit meiner Grossen hoffnungslos überfordert bin.
Ich sehe es etwas anders und hatte gehofft, man könnte die Ältere in einer Tagesgruppe unterbringen (ich fände das schöner, weil sie dann bei uns bleiben dürfte und sie wäre dann ja auch tagsüber gut betreut, die 3 Stunden am Abend mit 2 Mädels und Mann als Hilfe traue ich MIR ohne weiteres zu) Leider sieht das Amt es ANDERS und findet es besser, wenn die Grosse in diese Einrichtung geht.
Mein Mann möchte jetzt mit Gericht versuchen oder alternativ, dass wir (ich und die Kinder) zu seiner Familie unten ziehen (wo die Kinder seiner Meinung nach besser als hier betreut würden und die beiden Mädels viel zu viel Aufmerksamkeit und Liebe bekämen und auch Grenzen gezeigt bekämen und eine gute Erziehung.)
Die Frage ist: machen wir uns nicht strafbar, wenn wir einfach "verschwinden"? Ich glaube nicht, dass das so einfach geht, wenn das Amt mit Inobhutnahme droht.
Zuletzt geändert von shqiptare am Di, 08. Dez 2015, 22:04, insgesamt 2-mal geändert.
Grund: Mystery - Fange nicht schon wieder damit an und vor allem nichts in Richtung "illegales"
Fantasie ist wichtiger als Wissen, denn Wissen ist begrenzt (Albert Einstein)

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