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Visum

Verfasst: Di, 23. Aug 2005, 14:20
von Schatzi
Hallo Ihr Lieben,

habe eine Frage: Wer weiss wie lange ein Visum gültig ist, wenn man Albanerin ist einen Albaner geheiratet hat, der aber in Deutschland wohnt und die Albanerin nachkommen will.....

Wie läuft das, gibt es da eine bestimmte Zeit, 3 oder 6 Monate? und was passiert, wenn man den Termin versäumt?

Danke schon mal........

Re: Visum

Verfasst: Di, 23. Aug 2005, 16:16
von Lars
In aller Regel 3 Monate: http://www.auswaertiges-amt.de/www/de/w ... eiten_html

Das Visum ist meines Wissens nicht von einem bestimmten Datum der Einreise abhängig.

Siehe auch die Hinweise der deutschen Botschaft.

Verfasst: Di, 23. Aug 2005, 20:30
von Tani
Hallo,

also ich glaube, wenn der Mann eine gültige und rechtsmäßige Aufenthaltserlaubniss für Deutschland besitzt, dann kann die Ehefrau auch eine beantragen, und kann dann so lange diese gilt in Deutschland bleiben! Ich bin der Meinung, dass er einen Antrag auf Familienzusammenführung stellen kann, lasse mich da aber auch gerne belehren!

Liebe Grüße

Verfasst: Di, 23. Aug 2005, 22:23
von fabienne
Tani hat geschrieben:Hallo,

also ich glaube, wenn der Mann eine gültige und rechtsmäßige Aufenthaltserlaubniss für Deutschland besitzt, dann kann die Ehefrau auch eine beantragen, und kann dann so lange diese gilt in Deutschland bleiben! Ich bin der Meinung, dass er einen Antrag auf Familienzusammenführung stellen kann, lasse mich da aber auch gerne belehren!

Liebe Grüße

ein bekannter von uns hat geheiratet und zwar eine russin, die eine aufenthaltsgenehmigung für deutschland hat und er bekommt deswegen keine, weil sie nicht staatsangehörige ist. komisch oder? :?

Verfasst: Di, 23. Aug 2005, 23:14
von Tani
Hallo,

ich glaube bei einem Nichtdeutschen/bzw. Nichtdeutsche mit Aufenthaltserlaubniss spielt bei der Erstellung einer Erlaubniss für den Ehepartner eine Rolle, ob dieser auch den Lebensunterhalt bestreiten kann. Die sind da etwas strenger als bei Deutschen. Am besten mal bei iww.info4alien.de nachgucken.

Liebe Grüße

Verfasst: Di, 23. Aug 2005, 23:23
von Tani
Hallo,

habe mich grad mal Schlau gemacht. Also mir wurde gesagt, dass erst nach einem fünfjährigen Aufenthaltes des Ausländers in Deutschland dessen Ehegatte wohl auch einen Anspruch auf Aufenthalt in Deutschland hat. Es gibt da aber wohl auch Ausnahmeregelungen, dafür bräuhte man aber mehr Infos. Guck mal hier auf dem Link http://www.info4alien.de/gesetze/aufenthg.htm#30

Liebe Grüße