GjergjD hat geschrieben:Eine missachtete Reisewarnung hat u.a. zur Folge, dass die Auslandskrankenversicherung nicht zahlt. Es kann sein, dass auch Hilfeleistungen des Heimatstaates im Urlaubsland nicht erbracht werden können.
So, wie angekündigt, habe ich jetzt mal bißchen recherchiert u. heute Antwort von "meiner" Auslandsreisekrankenversicherung bekommen, die den ersten, hier im Zitat fett gedruckten Teil des Zitates als falsch darstellt.
Ist ja auch logisch, hatte das vorher mir schon so gedacht.
BEISPIEL: Für AL besteht eine Reisewarnung, ich fahre trotzdem hin, stürze mit dem Fahrrad, breche mir das Bein = Auslandsreisekrankenversicherung MUSS definitiv zahlen, wenn nicht, bekommt sie sehr schnell Post vom Anwalt.
GRUND: Das Fahrrad, der Sturz vom Fahrrad, das gebrochene Bein haben keine kausalen Gründe mit der CORONA-Reisewarnung,= ist auch logisch.
Für Ihr Beispiel bedeutet es, dass die Reisewarnung zu Corona quasi
keine Rolle spielt
Hier mal die Einleitung des an mich gerichteten Schreibens, datiert vom 02.06. d.J.:
Hallo Herr [ . . . ] eine Reisewarnung bedeutet erst mal keinen generellen Ausschluss. Doch wie jede Versicherung hat die Auslandskrankenversicherung Ausschlüsse. Die genaue Definition findet jedes Mitglied in seinen Versicherungsbedingungen.
Ein Teil meiner Frage an die Auslandskrankenversicherung bestand darin, daß ich im letzten Jahr auf der jetzt russischen Krim war, zu der auch eine Reisewarnung des AA vorliegt. Zum Thema "KRIM" schreibt die Auslandskrankenversicherung folgendes:
" Bei der Krim wird es schon schwieriger. Ich gehe davon aus, dass Sie mit dem Wohnmobil eine Reise zu touristischen Zwecken auf die Krim unternehmen. Wenn Sie vom Fahrrad stürzen, sollte das kein Problem sein. Auch Zahnschmerzen o. ä. sind abgedeckt. Verletzungen durch Innere Unruhen oder Kriegsereignisse sind jedoch nicht abgedeckt. S. o. "
Da ich mich prinzipiell nicht an "inneren Unruhen" und auch nicht an "Kriegsereignissen" beteilige, kann ich hier zu 100 % davon ausgehen, daß "meine" Auslandskrankenversicherung für alles aufkommt, für alles aufkommen muß.
Hoffe, damit Klarheit geschaffen zu haben - obwohl: Es ist in Foren immer und überall usus, Meinungen als in Stein gemeißelt darzustellen - ich dagegen bin immer gerne für einen Faktencheck zu haben - und, ja, diesen habe ich hier erbracht, denke ich zumindest.
P.S.: Trotz allem und auch trotz meiner 25-jährigen Mitgliedschaft in der Auslandskrankenversicherung werde ich diese im Herbst kündigen, da sie mir mit 45 Tg / Reise zu kurz greift; meine längste Reise ging 210 Tg = von O bis O = von Oktober bis Ostern, da kann mir eine 45-tägige Versicherung nicht genügen, 60 Tg pro Reise.sollten schon drin sein.